29.01.2025 | Redaktion | SVR

Ungleich verteilte Bildungschancen

Analyse des Sachverständigenrats für Integration und Migration

Bildung ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Wie ein Faktenpapier des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) zeigt, sind die Bildungschancen in Deutschland nach wie vor ungleich verteilt. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. So beginnen Jugendliche mit Migrationshintergrund eine Berufsausbildung weiterhin weniger häufig und zu einem späteren Zeitpunkt als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Bei der Einmündung in Ausbildung haben sie eine Vielzahl von Hürden zu überwinden.

Bild: olly/Adobe Stock

Im Faktenpapier "Ungleiche Bildungschancen" hat der SVR zentrale Befunde zur Bildungsbenachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zusammengestellt. Sie zeigen, dass die Benachteiligung schon früh beginnt: So besuchen Kinder mit Migrationshintergrund seltener eine Kita – die Schere ist zuletzt sogar wieder weiter aufgegangen. An Hauptschulen sind sie weiterhin über- und an Gymnasien unterrepräsentiert. Zudem belegen die Schulleistungsuntersuchungen der letzten Jahre, dass die schulischen Kompetenzen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund weiterhin erheblich hinter denen von Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund zurückbleiben. Auch in der beruflichen Bildung und im Studium setzt sich diese Benachteiligung fort.

Im Jahr 2021 traten von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die sich vorab bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungsinteressiert gemeldet hatten, 35 Prozent der Geflüchteten und 39 Prozent der nicht Geflüchteten eine duale Ausbildung an – deutlich weniger als bei den Personen ohne Migrationshintergrund (54 Prozent).  Ausbildungsinteressierte mit Migrationshintergrund finden sich zudem etwas häufiger als jene ohne Zuwanderungsgeschichte in Maßnahmen des Übergangssystems. Sie gehen eher einer Erwerbstätigkeit nach und sind auch häufiger arbeitslos als Ausbildungsinteressierte ohne Zuwanderungsgeschichte.

Einstiegshürden in die Berufsausbildung

Ausbildungsinteressierte mit Migrationshintergrund haben mit einer Vielzahl an Einstiegshürden in die Berufsausbildung zu kämpfen. Dies gilt in besonderem Maße für Neuzugewanderte. Hier gibt es etwa aufenthaltsrechtliche Einschränkungen, die vor allem Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung betreffen, sowie eingeschränkte Zugänge zu den Angeboten des Übergangssystems für junge Erwachsene, die nicht mehr der Berufsschulpflicht unterliegen. Als weitere Hürden nennen die Autorinnen und Autoren der Analyse unter anderem eine mangelnde Systemkenntnis, unzureichende Sprachkenntnisse, finanzielle Herausforderungen, aber auch Diskriminierungserfahrungen.

Weitere Informationen

  • SVR: Ungleiche Bildungschancen (PDF)
    Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes
    Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung.