06.08.2020 | Redaktion
Teilzeitausbildung wird kaum genutzt
BIBB präsentiert empirische Befunde zu Strukturen und Entwicklungen
Im Jahr 2005 wurde die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung in Teilzeit erstmals im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Durch eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit soll sie die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie für junge Frauen und Männer verbessern, für die eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist. Doch obwohl das Instrument nach wie vor auf der bildungspolitischen Agenda steht und zuletzt grundlegend erweitert wurde, wird die Option kaum genutzt: Nur 0,4 Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge erfolgten im aktuellen Erhebungsjahr 2018 in Teilzeit.
Wie Alexandra Uhly vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in einer empirischen Analyse der Berufsbildungsstatistik zeigt, ist seit 2008 ein leichter Anstieg der Inanspruchnahme von Teilzeitausbildung zu beobachten, allerdings von sehr niedrigem Niveau ausgehend. In keinem Bundesland lag der Anteil deutlich über einem Prozent. Die höchsten Anteile gibt es im Bereich der Hauswirtschaft, im öffentlichen Dienst und bei den freien Berufen. Mit 315 Neuabschlüssen ist die Anzahl beim Beruf "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" am größten. Wie zu erwarten liegt der Frauenanteil mit 87 Prozent weit über dem der Männer. Insgesamt sind Frauen, ältere Auszubildende und Azubis mit Hauptschulabschluss überrepräsentiert.
In Bezug auf den Ausbildungserfolg ist der Befund nicht eindeutig. Zwar fiel die Vertragslösungsquote mit fast 38 Prozent deutlich höher aus als im dualen System insgesamt (26,5 Prozent), trotz familiärer Belastungen und niedrigerer Schulabschlüsse ist der Prüfungserfolg der Auszubildenden aber auffallend gut: Mit 92 Prozent lag die Erfolgsquote ähnlich hoch wie bei der dualen Vollzeitausbildung. Erstaunlich ist auch, dass nur bei etwa fünf Prozent der Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit eine Vertragsdauer vereinbart wurde, die mehr als sechs Monate länger war als üblich. Bei einer um sechs Monate verlängerten Ausbildungszeit lag der Anteil bei unter 15 Prozent.
Individuelle Begleitung
Mit welchen Maßnahmen könnten die Inanspruchnahme der Teilzeitberufsausbildung erhöht und die Ausbildungsverhältnisse stabilisiert werden? Hier geht die Autorin davon aus, dass alleine die seit Januar 2020 gültige Erweiterung des Personenkreises keine durchschlagende Wirkung erzielen kann. Vielmehr seien ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen im gesamten Ausbildungsverlauf nötig: „Insgesamt scheint eine am individuellen Bedarf ausgerichtete Begleitung erforderlich, die so viel wie nötig und nicht mehr als nötig anbietet – von einer punktuellen Unterstützung bis hin zu einer länger andauernden Begleitung.“ Hilfreich sein könnten auch eine Verbesserung des Informationsstandes und der Beratung von Azubis und Betrieben, die Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote, mehr Flexibilität bei der Berufsschule sowie die Vernetzung der regionalen Akteure.
Weitere Informationen
- BIBB: Duale Berufsausbildung in Teilzeit
Die Publikation bietet erstmals umfangreiche deskriptive Auswertungen zu Strukturen und Entwicklungen der Teilzeitberufsausbildung auf Basis der Berufsbildungsstatistik.