06.03.2024 | Redaktion | SVR
Ungleiche Bildungschancen
Neues Faktenpapier des Sachverständigenrates für Integration und Migration
Bildung ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Allerdings sind die Bildungschancen in Deutschland nach wie vor ungleich verteilt – das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) die zentralen Befunde zur Bildungsbenachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zusammengestellt. Ungleiche Bildungschancen beginnen bereits in der frühkindlichen Bildung und setzen sich in der schulischen und in der beruflichen Bildung fort.
Verbleib von Ausbildungsinteressierten mit und ohne Migrationshintergrund (2021) | Grafik: SVR
So besuchen Kinder mit Migrationshintergrund weniger häufig Kindergärten und sind an Hauptschulen überrepräsentiert, während sie an Gymnasien unterrepräsentiert sind. Allerdings sind nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich benachteiligt, denn bei gleichem Bildungshintergrund der Eltern und gleicher sozioökonomischer Lage erzielen Jungen und Mädchen aus bestimmten Herkunftsgruppen – etwa der spanischen oder vietnamesischen – sogar überdurchschnittlich gute Ergebnisse. Studien zeigen, dass neben dem Bildungshintergrund und der sozioökonomischen Lage auch andere Faktoren wie mangelnde Kenntnisse des deutschen Bildungssystems und die Dominanz der Herkunftssprache in den Familien den Bildungserfolg hemmen können.
Bei der beruflichen Bildung zeigen sich im Jahr 2021 ähnliche Befunde wie in den Vorjahren. Jugendliche mit Migrationshintergrund beginnen weiterhin weniger häufig und zu einem späteren Zeitpunkt eine Berufsausbildung als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Statistiken des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen: Von denjenigen mit Migrationshintergrund, die sich vorab bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungsinteressiert gemeldet hatten, traten 35 Prozent (Geflüchtete) bzw. 39 Prozent (nicht Geflüchtete) eine duale Ausbildung an – deutlich weniger als bei den Personen ohne Migrationshintergrund (54 Prozent). Ausbildungsinteressierte mit einem Migrationshintergrund finden sich zudem etwas häufiger als jene ohne Zuwanderungsgeschichte in Maßnahmen des Übergangssystems. Sie gehen eher einer Erwerbstätigkeit nach und sind auch eher arbeitslos als Ausbildungsinteressierte ohne Zuwanderungsgeschichte.
Hürden beim Übergang in Ausbildung
Ausbildungsinteressierte mit Migrationshintergrund haben mit einer Vielzahl an Einstiegshürden in die Berufsausbildung zu kämpfen. Dies gilt in besonderem Maße für Neuzugewanderte. Zu nennen sind insbesondere aufenthaltsrechtliche Einschränkungen, die Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung betreffen, sowie eingeschränkte Zugänge zu den Angeboten des Übergangssystems für junge Erwachsene, die nicht mehr der Berufsschulpflicht unterliegen. Als weitere Hürden nennt der Sachverständigenrat etwa mangelnde Systemkenntnis, unzureichende Sprachkenntnisse, finanzielle Herausforderungen, aber auch Diskriminierungserfahrungen.