27.03.2024 | Redaktion | BMAS
Neuregelungen bei Ausbildungsgarantie
Änderungen bei Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Zum 1. April 2024 traten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch die Ausbildungsgarantie betreffen. So steht neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger nun auch ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr erhalten.
Bundesminister Hubertus Heil Bild: BMAS / Dominik Butzmann
Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen – von der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Zum 1. August 2024 wird ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung eingeführt, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, fasst die Änderungen so zusammen: "Mit der Ausbildungsgarantie setzen wir auf bessere Berufsberatung, Zuschüsse für Auszubildende, die fernab der Heimat eine Ausbildung machen und mehr Angebote für Jugendliche, die Probleme haben, einen Ausbildungsplatz in ihrer Region zu finden."
Daneben gibt es zwei weitere Neuerungen: Das neue Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird die Fördersystematik mit festen Fördersätzen und weniger Förderkategorien vereinfacht. Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen und ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um sogenannte "Engpassberufe" handelt.