24.07.2024 | Redaktion | DKHW

Mängel bei Beteiligungsrechten

Eine Analyse des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt Unterschiede bei der Umsetzung

Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eines der vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind immer nach ihrer Meinung zu fragen, wenn sie von einer Entscheidung oder Maßnahme der Politik oder Verwaltung betroffen sind - und diese ist angemessen zu berücksichtigen. Wie es um dieses Recht in Deutschland steht, zeigt eine Analyse des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW): Es gibt zwar ein wachsendes Bewusstsein für das Recht auf Beteiligung, die dazu nötigen Maßnahmen sind jedoch noch nicht immer flächendeckend und gleichwertig etabliert.

Ausschnitt aus der Titelseite der Studie (bearbeitet)

Insgesamt zeigt die Analyse, dass sich in Deutschland bereits eine vielfältige Beteiligungslandschaft etabliert hat. Immer mehr Kommunen, Länder und Bundesministerien nutzen partizipative Kinder- und Jugendgremien, haben Beauftragte eingesetzt oder Gesetze und Strukturen geschaffen, mit denen die Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden Entscheidungen gestärkt wird. Dennoch findet die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch nicht flächendeckend statt und wird in der Praxis sehr unterschiedlich umgesetzt.

Zur Beurteilung des Grades der Beteiligungsrechte hat der Europarat ein vielversprechendes Instrument erarbeitet, mit dem die Umsetzung erfasst und Potenziale identifiziert werden können. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dieses Instrument in der Studie exemplarisch angewandt und so eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Die zehn Indikatoren des Child Participation Assessment Tool (CPAT) sind folgende:

  • Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung ist in der nationalen Verfassung und Gesetzgebung geschützt.
  • Eine sektorübergreifende nationale Strategie zur Umsetzung der Rechte des Kindes bezieht explizit das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung ein.
  • Eine unabhängige Institution für Kinderrechte ist vorhanden und rechtlich geschützt.
  • Es gibt Mechanismen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihr Recht auf Beteiligung an Gerichts- und Verwaltungsverfahren sicher wahrzunehmen.
  • Es gibt kindgerechte Beschwerdeverfahren.
  • Das Recht von Kindern und Jugendlichen, an der Entscheidungsfindung beteiligt zu werden, ist in berufsvorbereitenden Ausbildungsprogrammen für Fachkräfte, die mit ihnen arbeiten, verankert.
  • Kinder und Jugendliche erhalten Informationen über ihr Recht auf Beteiligung.
  • Kinder und Jugendliche werden in Foren, auch über ihre eigenen Organisationen, auf Schul-, lokaler, regionaler und nationaler Ebene vertreten.
  • Es gibt kinderspezifische Feedback-Mechanismen zu lokalen Diensten.
  • Kinder und Jugendliche werden dabei unterstützt, sich am Monitoring der UN-KRK (einschließlich der Erstellung der Schattenberichte) und der einschlägigen Instrumente und Übereinkommen des Europarats zu beteiligen.

Zu diesen Indikatoren zeigt der Bericht detailliert den jeweiligen Umsetzungsstand in Deutschland auf. Zu jedem Indikator beschreiben die Autorinnen und Autoren Entwicklungsbedarfe und spezifische Maßnahmen, mit denen eine flächendeckende Beteiligung in den unterschiedlichen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen gelingen kann. Die Erkenntnisse und Empfehlungen richten sich an Entscheidungsträgerinnen und -träger auf allen politischen Ebenen und geben Impulse für Politik und Praxis.

Weitere Informationen