30.07.2024 | Redaktion | Bundesjugendkuratorium

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Offener Brief des Bundesjugendkuratoriums zur inklusiven Ausrichtung

Noch im Sommer dieses Jahres will das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf zur inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vorlegen. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die Schaffung dieser Rechtsgrundlage wegen der bestehenden UN-Konventionen, aber auch sozialrechtlicher Bestimmungen als dringend notwendig an. Es fordert die politisch Verantwortlichen deshalb auf, den Weg für eine inklusive, die Rechte der jungen Menschen stärkende Reform des SGB VIII frei zu machen und das Gesetz zu verabschieden.

Nachdem das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Kinder- und Jugendhilfe bereits 2021 auf eine inklusive Öffnung hin ausgerichtet hat, müssen aus Sicht des BJK nun die rechtlichen, organisationalen und verwaltungsbezogenen Grundlagen geschaffen werden, damit dieser Weg nicht zu einer Sackgasse werde. Die Herausforderung, die Eingliederungshilfe für junge Menschen und ihre Familien sowie die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren, stehe auf der Tagesordnung: "Ein "Weiter so" – wie es jetzt ist – wird es nicht geben können."

So seien rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Jugendämter vor Ort und die Landesjugendämter und -behörden inklusive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe gestalten können. Diese Grundlage müsse so angelegt werden, dass die Aufgaben für die Jugendämter und freien Träger organisational umsetzbar seien, junge Menschen und ihre Familien ihre Rechte transparent wahrnehmen könnten und mehr beteiligt würden. Außerdem sollten nicht weiter Doppelstrukturen und Übergangslösungen existieren oder gar neue geschaffen werden.

Qualifizierung und Beratung nötig

Die hohen Anforderungen, die gleichzeitig gegenwärtig unzweifelhaft auf den Jugendämtern und freien Trägern lägen, müssten bei der Reform Berücksichtigung finden und zum Beispiel durch Qualifizierungsprogramme, organisationale und nachhaltige Beratungsprozesse und Fachkräfteprogramme begleitet werden. Die Kinder- und Jugendhilfe sei heute zu der Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Familien geworden und der koordinierende Motor im institutionellen Gefüge des Aufwachsens für alle jungen Menschen vor Ort: "Dies erfordert vor allem eine politische Aufmerksamkeit, die erkennt, dass es viel mehr Ressourcen langfristig kostet, wenn Infrastrukturen nicht funktionieren und Not- und Übergangslösungen Bedarfe nur ausbalancieren können."

Weitere Informationen

  • BJK: Offener Brief (PDF)
    Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein Sachverständigengremium, das die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendpolitik berät.