12.03.2025 | Redaktion | Deutsches Institut für Menschenrechte
Inklusive Ausgestaltung der Übergänge
Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte an neue Bundesregierung
Eine inklusive Ausgestaltung der Übergänge von Schule in Ausbildung und Beruf sowie die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs aller Jugendlichen zu einem inklusiven regulären Ausbildungssystem fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von der nächsten Bundesregierung. Die Monitoring-Stelle UN-BRK formuliert in einem Eckpunktepapier Maßnahmen in zehn Themenbereichen, von der Barrierefreiheit über einen inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bis hin zur Sicherung der Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Menschenrechtsinstituts hat den Auftrag, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zu überwachen. Die Konvention war am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten und ist seitdem geltendes Recht, das von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss. In ihrem Eckpunktepapier stellt die Monitoring-Stelle umfassend dar, was aus Ihrer Sicht auf Bundesebene erreicht werden muss, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sichern.
Im Sinne einer inklusiven Ausgestaltung der Übergänge von Schule zum Beruf sollten aus Sicht der Autorinnen und Autoren des Eckpunktepapiers
- das Regelsystem durch eine weitere Flexibilisierung der Curricula der anerkannten Ausbildungsberufe schrittweise geöffnet werden,
- die Berufsorientierung an den Schulen und andere begleitende Angebote wie etwa Jugendberufsagenturen weiter gestärkt sowie konsequent und flächendeckend inklusiv ausgerichtet werden,
- die gesetzlichen Regelungen im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung nachgesteuert werden, um bestehende Berufsbilder und die spezifischen Bedarfe der einzelnen Jugendlichen und Unternehmen auszutarieren und dabei gleichzeitig die Vergleichbarkeit verschiedener (Teil-)Abschlüsse abzusichern und
- das Merkmal Behinderung in der Berufsbildungsstatistik erhoben werden, um die Datenlage zu verbessern und den notwendigen Transformationsprozess kontinuierlich nachsteuern zu können.
Weitere wichtige Maßnahmen seien der Ausbau barrierefreier Ausbildungs- und Arbeitsstätten auch im
privatwirtschaftlichen Bereich, eine stärkere Unterstützung, aber auch stärkere Verpflichtuneng von privaten Unternehmen bei der Umsetzung von Inklusion sowie eine eine umfassende, grundlegende Reform des
Werkstattsystems in dem Sinne, dass sämtliche segregierend wirkenden Elemente vollständig beseitigt werden.