31.03.2025 | Redaktion | IAB

Ein zweischneidiges Schwert

IAB präsentiert Forschungsergebnisse zu Sanktionen beim Bürgergeld

Die Sanktionen beim Bürgergeld seien in den letzten Jahren zu stark abgemildert worden, hört man in der öffentlichen Debatte immer wieder. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betreibt umfangreiche Forschung zu den Wirkungen von Leistungsminderungen in der Grundsicherung und folgert nun daraus: Sanktionen sind durchaus wirksam, sie sind aber kein Allheilmittel. Und sie haben ungewollte Nebenwirkungen. So verstärken sie psychische Belastungen bei den Leistungsbeziehenden und führen oft zur Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse.

Bild: razorconcept/Adobe Stock

Sanktionen, auch "Leistungsminderungen" genannt, sind ein Mittel, um die Mitwirkung leistungsberechtigter Menschen zu fördern. Die Mehrheit der Sanktionen wird nach Erkenntnissen des IAB wegen nicht wahrgenommener Termine ausgesprochen, nur eine Minderheit wegen Jobverweigerung. Aktuelle Angaben für den Zeitraum von Mai 2023 bis April 2024 zeigen, dass rund 86 Prozent der Leistungsminderungen auf Meldeversäumnisse zurückgehen. Tatsächlich fallen Leistungsminderungen mit zehn Prozent des Regelbedarfs für einen Monat bei Meldeversäumnissen und bei einer ersten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II deutlich geringer aus als die zehn beziehungsweise 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vor der Bürgergeldeinführung.

Befunde aus Wirkungsanalysen belegen den Effekt von Sanktionen: Leistungsbeziehende  – vor allem Männer unter 25 Jahren – gehen infolge einer verhängten Sanktion, aber auch infolge eines höheren Risikos, sanktioniert zu werden, beschleunigt in Erwerbsarbeit über. Allerdings kommt es verstärkt zur Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse. Zudem zeigen die Ergebnisse einer Studie, dass anfängliche positive Beschäftigungseffekte sich längerfristig umkehren. Sanktionierte Leistungsbeziehende ziehen sich zudem verstärkt vom Arbeitsmarkt zurück.

Mitarbeitende von Jobcentern sehen Sanktionen als wichtig an, um bestimmte Gruppen von Leistungsberechtigten zu erreichen. Eine Befragung von Mitarbeitenden aus sieben Jobcentern ergab überwiegend skeptische Bewertungen des Bürgergelds: 73 Prozent der Befragten finden, dass verminderte Sanktionen eher nicht oder auf gar keinen Fall beibehalten werden sollten. 55 Prozent der Befragten sehen eine Verschlechterung bei der Erreichbarkeit, 63 Prozent befürchten geringere Anreize, eine neue Arbeit aufzunehmen. Sanktionierte Leistungsberechtigte selbst stimmen überwiegend der Aussage zu, dass alle Leistungsbeziehenden ohne die Möglichkeit von Sanktionen machen würden, was sie wollen.

Auf Verhältnismäßigkeit achten

Aus Sicht des IAB dürfen die angesprochenen Wirkungen auf Beschäftigungsübergänge nicht aus dem Blick geraten - auch die Wirkung auf die Erreichbarkeit der Leistungsbeziehenden. Allerdings schlagen die Forschenden vor, bei einer Reform der Sanktionen auf sehr hohe Leistungsminderungsbeträge zu verzichten (möglichst nicht mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs), sodass sehr starke kurzfristige Einschränkungen der Lebensverhältnisse der Betroffenen vermieden werden und keine ergänzenden Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt werden müssten. Außerdem sollten die politisch Verantwortlichen stärker auf Verhältnismäßigkeit achten: Eine zumutbare Arbeit abzulehnen, sollte beispielsweise strenger sanktioniert werden als die Ablehnung einer Maßnahmenteilnahme, deren Integrationswirkung im Einzelfall nicht sicher ist.

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