05.07.2021 | Redaktion
Empfehlungen zum SGB II
Deutscher Verein macht Vorschläge zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung
Mehr Bürgerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, weniger Bürokratie – diese Ziele standen im Mittelpunkt des 9. Änderungsgesetzes zum SGB II, das im August 2016 in Kraft getreten war. Nun legt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge erneut Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung des SGB II vor, denn aus seiner Sicht wurden diese Ziele nur bedingt erreicht. Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung des § 16 i zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und die niedrigschwelligere Förderung von Grundkompetenzen.
Aus Sicht des Deutschen Vereins wurde die Komplexität des SGB II an verschiedenen Stellen sogar noch gesteigert. Transparente Verwaltungsverfahren und bedarfsgerechte Leistungen seien aber für die Sicherung des Existenzminimums wesentlich. So bestehe nach wie vor die Notwendigkeit, das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Im Bereich der Beschäftigungsförderung seien für die nachhaltige Integration in Arbeit die ständige Weiterentwicklung der Integrationsinstrumente erforderlich, um die Menschen zu befähigen, unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen zu leben.
Teilhabe am Arbeitsmarkt entfristen
Zur Weiterentwicklung des Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) empfiehlt der Deutsche Verein die Entfristung der Regelung sowie die Berücksichtigung besonderer Lebensumstände. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Hilfen aus dem Vermittlungsbudget für Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer nach § 16i SGB II geförderten Beschäftigung zu öffnen. Bei der Förderung von Grundkompetenzen plädiert er für die Einführung eines eigenständigen Instruments in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch erwerbstätige Leistungsberechtigte im ergänzenden SGB II-Leistungsbezug sollten auf diese Weise berufsbegleitend unterstützt werden können.
In weiteren Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein unter anderem für einen Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf digitale Endgeräte als Leistung für Bildung und Teilhabe aus, für die Einrichtung eines zentralen Reha-Budgets auf Bundesebene, aus dem die Jobcenter bei Bedarf Mittel abrufen können, und für eine umfassende Reform des Sanktionsrechtes: Hier plädiert er dafür, die Sonderregelungen für unter 25-Jährige abzuschaffen, die Leistungsminderungen auf 30 Prozent des Regelbedarfs zu begrenzen und eine Härtefallregelung zu schaffen.