17.01.2024 | Redaktion | IAB
Sprungbrett in den Arbeitsmarkt
IAB sieht verbesserte Beschäftigungschancen durch Eingliederungszuschuss
Langzeitarbeitslose, aber auch Menschen, die erst seit kurzem Arbeit suchen, können in Deutschland vom Eingliederungszuschuss profitieren. Aus Sicht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deuten viele Studien darauf hin, dass der Lohnkostenzuschuss an den jeweils einstellenden Betrieb tatsächlich die Beschäftigungschancen verbessert. Voraussetzung für eine solche Förderung ist, dass bei der Arbeitsleistung der künftigen Beschäftigten mit Einschränkungen in Bezug auf die Anforderungen des neuen Jobs zu rechnen ist.
Das könnte zum Beispiel ein Pfleger sein, der noch keine Erfahrung in elektronischer Dokumentation gesammelt hat, dies aber unbedingt für den neuen Job braucht und lernen muss. Ein weiteres Beispiel wäre eine Berufskraftfahrerin mit einer kleinen Lernschwäche, die in der Einarbeitungsphase voraussichtlich mehr Zeit für die Planung ihrer Routen benötigen würde. Der Eingliederungszuschuss kann solche temporär zu erwartenden Minderleistungen mit einer Zahlung an den künftigen Betrieb kompensieren und so den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt monatlich bis zu 50 Prozent des Bruttolohns. Die Förderung erfolgt für maximal zwölf Monate. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der persönlichen Einschränkungen und den Erfordernissen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Ältere Beschäftigte, Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen können länger andauernde oder höhere Förderungen erhalten als andere Menschen. Nach Auslaufen der Förderung gibt es eine Nachbeschäftigungszeit, die genauso lange dauert wie die Förderung.
Nutzen für die Geförderten und für den Staat
Ergebnisse der Wirkungsforschung zeigen verbesserte Arbeitsmarktchancen der Geförderten. Dies zahlt sich in doppelter Hinsicht aus: Zum einen erhält der Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, anstatt weiter Arbeitslosengeld oder Bürgergeld an die Geförderten auszuzahlen. Zum anderen profitieren die Geförderten von der Integration in den Arbeitsmarkt auch immateriell. So verbessert sich in vielen Fällen ihr gesellschaftliches Zugehörigkeitsgefühl und nicht selten auch ihr Gesundheitszustand.
Das IAB bewertet den Eingliederungszuschuss also insgesamt durchaus positiv, plädiert zugleich aber auch dafür, ihn in jedem Einzelfall sorgfältig einzusetzen. Die individuellen Minderleistungen, die er ausgleichen soll, seien nicht ohne weiteres zu quantifizieren und hingen von den konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz und dem Profil der Geförderten ab: "Eine zu pauschale Vergabepraxis an Personen, die auch ohne Förderung eine gleichwertige Beschäftigung finden könnten, oder eine zu großzügig bemessene Förderung könnten die Effizienz des Instruments unnötig verringern."