08.03.2021 | Redaktion | Aktion Mensch
Doppelte Diskriminierung
Aktion Mensch untersuchte die Erwerbssituation von Frauen mit Behinderung
Frauen mit Schwerbehinderung sind auf dem Arbeitsmarkt gleich doppelt benachteiligt: Als Frau und als Menschen mit Behinderung. Dies zeigt eine repräsentative Studie der Aktion Mensch. Frauen bilden das Schlusslicht beim Lohn sowie bei Vollzeit- und Führungspositionen und sind durch Haushalts- und Familienaufgaben besonders belastet. Bei der Erhebung wurde zum ersten Mal ein systematischer Vergleich der Erwerbssituation von Frauen mit und ohne Schwerbehinderung sowie den entsprechenden männlichen Bevölkerungsgruppen vorgenommen.
Grafik: Aktion Mensch
Der Studie zufolge erhalten Frauen mit Behinderung für ihre berufliche Tätigkeit im Gruppenvergleich die niedrigste Entlohnung – auch in der Einkommenskategorie unter 1.000 Euro netto sind sie mit fast einem Drittel am häufigsten vertreten. Dabei zeigt sich auch unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung ein eindeutiges geschlechtsspezifisches Lohngefälle: Im Durchschnitt verdienen weibliche Erwerbstätige mit Behinderung 667 Euro netto weniger pro Monat als ihre männlichen Pendants.
Im Vergleich zu Männern arbeiten Frauen der Studie nach deutlich häufiger in Teilzeit. Dies gilt besonders für Frauen mit Behinderung: 37 Prozent haben ein Teilzeitstelle – die höchste Zahl unter allen befragten Gruppen. Auch sind die weiblichen Erwerbstätigen mit Behinderung in Partnerschaften stärker durch Haushalts- und Familienaufgaben belastet als ihr männliches Äquivalent. Rund ein Drittel ist mit der Aufgabenteilung nicht zufrieden und beklagt mangelnde Unterstützung.
In Bewerbungsprozessen hat sich etwa die Hälfte aller Frauen mit Behinderung in der Vergangenheit bereits diskriminiert gefühlt und glaubt, aufgrund ihrer Behinderung auch seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen zu werden. Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung schließlich beklagt eine hohe persönliche Stressbelastung – hervorgerufen durch den zunehmenden Konkurrenz- und Leistungsdruck und die Angst, den errungenen Arbeitsplatz wieder zu verlieren.
"Für eine chancengerechte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben ist ein Kultur- und Bewusstseinswandel erforderlich." - Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch
"Für eine chancengerechte Teilhabe am Erwerbsleben ist zwingend ein Kultur- und Bewusstseinswandel erforderlich – wir brauchen einen Arbeitsmarkt, der die individuellen Stärken und Qualifikationen von Bewerber*innen sieht und sich Inklusion und Gendergerechtigkeit zur Maxime macht", resümiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.