03.03.2021 | Redaktion | Bundesjugendkuratorium
BJK fordert Digitalpakt
Digitale Ausstattung und fachliche Qualität verbessern
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, die weitgehend von Digitalisierung geprägt ist. Die Möglichkeiten der digitalen Teilhabe sind aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) aber sehr unterschiedlich verteilt. Zudem sieht das Gremium grundsätzliche Defizite in der Kinder- und Jugendhilfe: "Es fehlt weiterhin sowohl an der notwendigen digitalen Ausstattung als auch an der fachlichen Qualität in den Institutionen sowie der Ausgestaltung der Angebote." Nötig sei eine umfassende eigenständige Strategie der Kinder- und Jugendhilfe.
In einem "Zwischenruf" forderte das BJK einen Digitalpakt zwischen Bund und Ländern. Dabei gehe es weniger darum, medienpädagogische Projekte und entsprechende Didaktik sowie die schulische Digitalisierung auszubauen – diese Erfordernisse seien bereits im Fokus der Bildungspolitik angelangt. Vielmehr sei insgesamt das institutionelle Gefüge des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in den Horizont der Digitalstrategien zu rücken. Geschehe dies nicht, würden zum einen unterschiedliche digitale Infrastrukturen in den jeweiligen Lebensbereichen der jungen Menschen aufgebaut, die mitunter schwer zu vereinen seien. Zum anderen werde der soziale Alltag von jungen Menschen dann nicht hinreichend einbezogen: "Dadurch geschieht die Entwicklung nicht mit ihnen, sondern über sie hinweg."
Qualifizierung der Fachkräfte
Seinen Vorschlag konkretisierte das BJK in elf Punkten. Ausgehend von den grundlegenden Kinder- und Jugendrechten fordert das Gremium diskriminierungsfreie Teilhabechancen vor allem für junge Menschen in besonderen Lebenslagen wie strukturelle Benachteiligungen, Behinderung und Flucht. Nötig sei eine Qualifizierung der Fachkräfte im Hinblick darauf, wie die Rechte der jungen Menschen im digitalen Alltag verwirklicht und wie sie befähigt werden können, diese einzufordern. Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe erfordere eine besondere Berücksichtigung im Digitalpakt für die Kinder- und Jugendhilfe. So sei eine barrierefreie digitale Ausstattung bereitzustellen und die bereits vorhandenen digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Insgesamt müssten in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe Standards für Software und digitale Dienste, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden dürfen, definiert und überprüft werden. Dabei sei eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, die sowohl durch Kompetenzzentren für digitale Fachlichkeit als auch durch Stabsstellen in den öffentlichen und freien Trägerstrukturen – unter anderem auch Jugendämtern und Landesjugendämtern – sowie durch Förderprogramme für Ausstattung und Qualifizierung umgesetzt werden könne.