15.03.2019 | Redaktion | PM BMAS
Höhere Zuschüsse für Azubis
Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Jugendliche, die während ihrer Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und deren Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht reicht, können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Im Jahr 2017 sind rund 87.000 junge Menschen entsprechend gefördert worden. Davon ausgenommen sind Jugendliche in sogenannten schulischen Ausbildungen, zum Beispiel für Pflege- und Erziehungsberufe, die bei Bedarf Bafög erhalten.
Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Ausbildungsgeld (Abg). Das Bundeskabinett hat jetzt die Erhöhung der Bedarfsätze und Freibeträge beschlossen sowie eine Vereinfachung der Regelungen und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
"Durch die Anpassung wird den steigenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung getragen", heißt es im Gesetzentwurf. Das zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gleicht die Beihilfe damit an das Niveau der BAföG-Sätze an, für die das Bildungsministerium erst kürzlich ebenfalls eine Erhöhung beschlossen hat.
Mehr Geld sollen künftig auch Personen erhalten, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnehmen. "Unterschiede in der Höhe während des Ausbildungszeitraumes werden abgeschafft", teilt das Arbeitsministerium mit. Darüber hinaus werde auch der Bedarfssatz bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung deutlich erhöht.