18.03.2021 | Redaktion

Ausbildungsprämie verdoppelt

Allianz für Aus- und Weiterbildung beschließt neue Maßnahmen

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge war im Jahr 2020 elf Prozent niedriger als im Jahr zuvor. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung sieht darin eine Folge der Corona-Pandemie und fürchtet einen dauerhaften Rückgang von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. Im Rahmen der Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschloss das Bündnis deshalb eine Reihe von Maßnahmen. Mit der Verdopplung der Ausbildungsprämie auf 4.000 beziehungsweise 6.000 Euro soll die Berufsausbildung in der Krise stabilisiert werden.

Bild: Industrieblick/Adobe Stock

Betriebe, in denen die Zahl der neu eingestellten Auszubildenden konstant bleibt, erhalten ab 1. Juni 2021 eine Ausbildungsprämie Höhe von 4.000 Euro je Ausbildungsvertrag (bis dahin: 2.000 Euro). Die Ausbildungsprämie plus, die gezahlt wird, wenn die Zahl der Auszubildenden erhöht wird, liegt dann bei 6.000 Euro statt 3.000 Euro. Konnten bisher kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern die Ausbildungsprämien beantragen, so können ab Juni auch größere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern davon profitieren.

Auch die Übernahmeprämie, die für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gezahlt wird, wird verdoppelt: Statt wie bisher 3.000 Euro soll diese Prämie künftig 6.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag betragen. Diese können alle Unternehmen erhalten – unabhängig von der Betriebsgröße. Kleinstunternehmen, die den Ausbildungsbetrieb trotz Lockdown-Maßnahmen aufrechterhalten – zum Beispiel Restaurants, die nur noch Außer-Haus-Umsätze machen können – werden dafür mit Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro belohnt. Werden aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig Auftrags- oder Verbundausbildungen nötig, wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche und maximal 8.100 Euro gewährt.

"Wir müssen alles dafür tun, dass das Ausbildungsangebot auch im zweiten Jahr der Pandemie-Einschränkungen weitmöglichst aufrechterhalten werden kann." - Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

 

Neu: Zuschuss zur Ausbildervergütung

Der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll ebenfalls verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Auszubildende in diesem Jahr bei ihrer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. So erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge. Voraussetzung ist, dass sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen.

Neben diesen finanziellen Förderungen vereinbarte die Allianz Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung der beruflichen Orientierung und der Ausbildungsberatung sowie der Prüfungsvorbereitung und -durchführung, vor allem durch die Unterstützung und Erweiterung digitaler Formate.