12.05.2022

Eine Lobby für junge Haftentlassene

Das hessische Mentoring-Programm "ArJuS" unterstützt junge Menschen bei ihrer Wiedereingliederung nach dem Strafvollzug

von Lutz Klein, Verónica Fernandez und Lydia Schwebig

Junge Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen werden, stehen vor der Herausforderung, sich (wieder) in das gesellschaftliche Leben sowie in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Das hessische Programm "ArJuS" unterstützt junge Haftentlassene dabei, indem ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren mit den jungen Menschen ein positives Entlassungsszenario entwickeln und sie auf ihrem Weg begleiten.

Ben Müller ist 25 Jahre alt und steht kurz vor der Abschlussprüfung zum Logistikmeister.(1) Zwei Ausbildungen hat er davor bereits erfolgreich absolviert: zunächst die Ausbildung zum Fachlageristen und im Anschluss die zur Fachkraft für Lagerlogistik. Außerdem hat er im Rahmen seiner Meisterausbildung den Ausbildereignungsschein gemacht. Der Ort, an dem der junge Mann diese Leistungen größtenteils erbracht hat, ist vergleichsweise ungewöhnlich – denn er wurde erst vor wenigen Wochen aus der Jugendstrafanstalt entlassen. Zusätzlich zur bevorstehenden Abschlussprüfung geht es für Ben Müller nun auch darum, den Übergang vom Strafvollzug in ein neues Leben außerhalb des Gefängnisses erfolgreich zu meistern.

Das hessische Programm Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene (ArJuS) unterstützt junge Menschen wie Ben Müller bei der Wiedereingliederung. Im Rahmen des Programms begleiten ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren die jungen Menschen nach der Entlassung aus der Jugendstrafanstalt und unterstützen sie in verschiedenen Bereichen des Alltags, der Wohnungs- oder Arbeitssuche.
Seit seiner Entstehung 2005 wird das Programm vom Berufsfortbildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) durchgeführt; in Kooperation mit dem Förderverein JVA Holzstraße e.V. in Wiesbaden und dem Fliedner-Verein-Rockenberg e.V. – Hilfsverein für junge Straffällige. Das ArJuS-Programm wird durchgängig durch das Hessische Ministerium der Justiz finanziert, wobei phasenweise eine Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgte. Zudem übernimmt Fliedner-Verein-Rockenberg e.V. unmittelbare Kosten, die im Rahmen des ehrenamtlichen Mentorings entstehen, beispielsweise Fahrtkosten.

Übergang vom Strafvollzug in Ausbildung und Beschäftigung

Bild: philipk76 / Adobe Stock

Im Jahr 2021 befanden sich 3.121 Gefangene und Verwahrte im Alter von 14 bis 24 Jahren im deutschen Jugendstrafvollzug.(2) Bei inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden sind mehrheitlich Multiproblemlagen gegeben, diese können beispielsweise die Abhängigkeit von legalen wie illegalen Drogen, Lernbeeinträchtigungen oder eine soziale Perspektivlosigkeit beinhalten. Darüber hinaus liegen häufig Schwierigkeiten in familiärer oder partnerschaftlicher Hinsicht vor sowie eine unterdurchschnittliche Durchstrukturierung des Freizeitbereiches. Charakteristisch sind aber vor allem diskontinuierliche Bildungskarrieren mit nur selten abgeschlossenen Berufsausbildungen und dauerhaften Berufstätigkeiten. Schon bei Haftantritt liegen also in aller Regel erhebliche Defizite vor, die einer Integration in die Arbeitswelt entgegenstehen – nach der Entlassung kommt zudem das Stigma der Inhaftierung hinzu.

Gemäß § 2 Satz 1 StVollzG sollen die Vollzugshäftlinge in die Lage versetzt werden, "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen". Junge Menschen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden, stehen aber häufig vor der Herausforderung, einen doppelten Übergang bewältigen zu müssen: einerseits den von "drinnen" nach "draußen", andererseits den von einer Berufsvorbereitungs- oder Ausbildungssituation in den realen Betriebsalltag und seine Abläufe. Und gelegentlich ist noch ein dritter Übergang zu schaffen, nämlich ein Milieuwechsel, weg von den kriminogenen Wurzeln.

Insbesondere die ersten drei Jahre nach der Haftentlassung bergen ein hohes Risiko, erneut straffällig zu werden – die Rückfallquote kann bis zu 43 Prozent betragen. Innerhalb von sechs Jahren kann sie 50 Prozent übersteigen(3). Lutz Klein, Koordinator des ArJuS-Programms, beschreibt dies folgendermaßen: "Wenn jemand aus der Haft entlassen wird und die Dinge dann nicht rund laufen, kann es schnell schwierig werden. Beispielsweise, wenn das Überbrückungsgeld aufgebraucht ist, sich gleichzeitig Antragsbescheide verzögern und dann auch noch Gläubiger aus der Zeit vor der Haft vor der Tür stehen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls ins kriminelle Milieu enorm."

Junge Haftentlassene müssen sowohl den Übergang Schule – Beruf bewältigen als auch den Übergang von "drinnen" nach "draußen". – Lutz Klein, Koordinator ArJuS

 

Der Übergang in Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Beschäftigung nach der Haftentlassung wird als zentrales Element zur Begrenzung des Rückfallrisikos angesehen – aber die Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen oder der Beginn einer Beschäftigung nach der Haftzeit ist nicht immer sofort möglich. Integrative Maßnahmen sollten so früh wie möglich vor dem Ende der Haftzeit ansetzen, um dem erhöhten Rückfallrisiko in der frühen Phase nach der Entlassung entgegenzuwirken. Das ArJuS-Programm trägt diesem Aspekt Rechnung, indem der Kontakt zwischen einer Mentorin oder einem Mentor und dem jungen Menschen bereits einige Monate vor dessen Haftende hergestellt wird, um die Zeit nach der Haftentlassung bestmöglich vorzubereiten.

Integration im beruflichen und privaten Bereich

Durch das ArJuS-Programm erhält ein junger Mensch, der vor der Haftentlassung steht, Unterstützung durch eine ehrenamtliche Mentorin oder einen ehrenamtlichen Mentor. Beim Mentoring geht es darum, gemeinsam mit dem jungen Menschen ein konkretes positives Entlassungsszenario zu entwickeln und ihm eine sinnstiftende, also auch subjektiv als lukrativ wahrnehmbare Lebensperspektive zu vermitteln. Diese Vorgehensweise basiert auf der Überzeugung, dass die Integration gelingt, wenn eine angemessene (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt erreicht werden kann und wenn hilfreiche soziale Kontakte bis in den Freizeitbereich wirken. Der Aufbau stabiler nicht-delinquenter Netzwerke, die Einbindung und Integration in Schule und Beruf sowie die Vermeidung unstrukturierter Freizeitgestaltung oder der Kontaktabbruch zu delinquenten Peers sind laut einer Studie der Universitäten Tübingen und Marburg wichtige Faktoren für den Ausstieg aus der Delinquenz. Im ArJuS-Programm liegt der Fokus nicht allein darauf, die Haftentlassenen bei ihrer Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder nach einer Wohnung zu unterstützen, sondern auch, ihnen dabei zu helfen, sich im persönlichen und freizeitlichen Bereich zu verankern. Darüber hinaus werden den jungen Menschen Bewältigungsmöglichkeiten für fallspezifisch kriminogenen Faktoren aufgezeigt, beispielsweise für Suchtformen oder überschießende Gewaltbereitschaft.

Über die ArJuS-Mentorinnen und -Mentoren

Die Profile der Mentorinnen und Mentoren sind sehr unterschiedlich: vom Radiologen bis zum Flugkapitän oder der IT-Spezialistin. Mit der Unterstützung von Lutz Klein und des gesamten Mentoringpools sollten sie in der Lage sein, sich sehr schnell auf die konkrete Persönlichkeit einzustellen und sich mit den erforderlichen Themen vertraut zu machen.

Die Mentorinnen und Mentoren sind sowohl Bezugspersonen außerhalb punitiv sanktionierender Institutionen als auch Anknüpfungspunkte für nicht-delinquente soziale Netzwerke. Mit ihrer Hilfe gelingt oft die Umsetzung vorgebahnter Ausbildungs- und Berufswege. Häufig können darüber hinaus weitere Perspektiven eröffnet werden, was auch für andere Lebensbereiche Auswirkungen hat.

ArJuS fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Mentorinnen und Mentoren im Rahmen von halbjährlichen Treffen und Workshops. Darüber hinaus werden regelmäßig Treffen von einzelnen Mentorinnen und Mentoren organisiert. Hier findet ein kollegialer Austausch über den Mentoring-Prozess statt.

Es geht um die ganze individuelle Fallspezifik, nicht um die Beratung unter einem bestimmten Aspekt. "Die Haftentlassenen sind nun mal gleichsam als Gesamtkunstwerk in eine Kommune zu integrieren und nicht nur als Arbeits- oder Wohnungssuchende.", beschreibt Lutz Klein diese Herangehensweise. Als Mentorinnen und Mentoren sucht ArJuS daher Personen, die ihrerseits sowohl in den Kommunen verankert als auch persönlich stabil sind, über eine gute Urteilsbildung verfügen und die sich aktiv für die Resozialisierung einsetzen können – auch gegen mögliche Widerstände. "Wenn jemand Mentorin oder Mentor im ArJuS-Programm werden möchte, stelle ich beim ersten Treffen bewusst provokativ die Frage, warum man sich denn für Straffällige engagieren will, wo doch weder Geld noch allzu großer Beifall zu erwarten ist. Die Antworten und Motive sind so vielfältig wie die Mentorinnen und Mentoren selbst.", berichtet Lutz Klein.

Ein vorgeschriebenes Ende für das Mentoringverhältnis gibt es nicht: Jeder Fall wird mit unterschiedlicher Intensität und Dauer unterstützt, entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der oder des Mentee.

"Wir sagen gleich: Das ist ein sehr schwieriger Job." – Lutz Klein, Koordinator ArJuS


Lutz Klein berichtet im Video-Interview, wie der Bewerbungsprozess für neue Mentorinnen und Mentoren abläuft und was für Eigenschaften Mentorinnen und Mentoren haben sollten.

Match zwischen Mentee und Mentorin oder Mentor

Ein schlagendes Argument für den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren als Expertinnen und Experten für Integration in den jeweiligen sozialen Empfangsräumen sind zunächst die sehr günstigen Fall(belastungs)zahlen. Sich um ein oder zwei Personen zu kümmern ist etwas anderes, als 30 oder 50 zu betreuen. Mentorinnen und Mentoren haben daher ein besseres Zeitbudget als beispielsweise ein Coach, der mehrere Jugendliche im Rahmen einer Standardmaßnahme begleitet. Es kann sich somit eher ein hilfreiches Arrangement auch auf der Beziehungsebene für eine fallbezogene, individuelle Unterstützung herausbilden, was bei jungen Haftentlassene von großer Bedeutung ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Betreuungsverhältnis zustande kommen kann, wenn eine Entlassung bevorsteht – entweder auf Initiative des zuständigen Sozialdienstes in der Jugendstrafanstalt oder durch den jungen Menschen selbst. In Folge eines Antrags holt ArJuS Informationen über den inhaftierten jungen Menschen ein und macht einen Zuordnungsvorschlag für eine Mentorin oder einen Mentor. Damit ein entsprechendes Betreuungsverhältnis aber wirklich zustande kommt, sind drei Bedingungen zentral: Erstens muss ein Nutzen für die Haftentlassene beziehungsweise den Haftentlassenen konkretisierbar sein. Zweitens darf die ehrenamtliche Arbeit für die Mentorinnen und Mentoren keinerlei Gefährdungspotential mit sich bringen. Zudem gilt, drittens, der Grundsatz der strikten Freiwilligkeit von beiden Seiten. Ist dies nicht gegeben, wird ein Mentoringverhältnis im Interesse der Beteiligten gar nicht erst gestiftet.

Darüber hinaus hat die Erfahrung gezeigt, dass es wichtig ist, einen guten und zuverlässigen Kontakt herzustellen, solange der junge Mensch noch in Haft ist. Denn je früher und zuverlässiger das Kennenlernen in der Jugendstrafanstalt erfolgt, desto wahrscheinlicher wird die Fortführung des Mentorings bis in die Nachsorgephase hinein. Die ersten Treffen zwischen Mentor oder Mentorin und Mentee finden in der Jugendstrafanstalt statt, am besten schon ein halbes Jahr vor der Haftentlassung. In aller Regel ist der Programmleiter bei diesem ersten Treffen während der Haftzeit ebenfalls anwesend. In der Folge ist eine kontinuierliche Rückbindung an den Sozialdienst, an ArJuS und an den Mentoringpool für fallspezifische wie allgemeine Fragen garantiert.

"Unser Wunsch wäre: Jede(r) Inhaftierte weiß, dass es das ArJuS-Programm gibt." – Lutz Klein, Koordinator ArJuS


Wie kommt ein Betreuungsverhältnis zustande und was gibt es beim "Matching" von Mentorinnen oder Mentoren und Mentees zu beachten? Im Video-Interview berichtet Lutz Klein darüber.

Hilfe zur Selbsthilfe und realistische Zielsetzungen

Im Rahmen der ersten Treffen mit den ArJuS-Mentorinnen oder - Mentoren werden die Perspektiven und Ziele der Mentees erörtert und ein Fahrplan erstellt. Dies ist besonders wichtig, weil viele junge Menschen nach ihrer Entlassung ein Gefühl der Perspektivlosigkeit erleben.

Im konkreten Fall von Ben Müller bestand das erste Ziel des Mentorings darin, seine Schulden – die er vor Haft angehäuft hatte – "in den Griff" zu bekommen. Dies war ein zentrales Anliegen seines Antrags an das ArJuS-Programm, weshalb Lutz Klein die Mentorin Katalin Wimhoff für das Mentoring angefragt hat. Katalin Wimhoff ist Finanzberaterin und arbeitet seit über zehn Jahren ehrenamtlich als Mentorin im ArJuS-Programm. Die Mentorin unterstützte Ben Müller zunächst bei der Beantragung von Kindergeld und Halbwaisenrente. "Frau Wimhoff hat schon ein, zwei Mal gezaubert. Da hat sie mich richtig gut mit den Anträgen unterstützt", resümiert Ben Müller. Am besten gefällt ihm, dass seine Mentorin sehr offen und aufgeschlossen für alle Anliegen ist, sowie die ruhige und optimistische Art, die sie dabei ausstrahlt.

Ich habe nach und nach kapiert, dass ich auch auf dem legalen Wege eine Chance habe, eine Karriere zu machen und Geld zu verdienen. – Ben Müller, Mentee ArJuS

 

Katalin Wimhoff selbst berichtet aus ihrer Mentoring-Erfahrung: "Mir ist wichtig, die Mentees zu unterstützen, zum Beispiel bei Amtsgängen oder Bewerbungen, aber mir ist wichtig ihnen zu zeigen, wie man es macht und es nicht einfach für sie zu übernehmen, denn das Ziel ist es ja, dass sie es später selbstständig ohne Hilfe tun können. Im Fall von Ben Müller ist keine so engmaschige Begleitung nötig, da er von sich aus Absprachen einhält und proaktiv am Ball bleibt. In anderen Fällen ist aber auch eine engere Begleitung sinnvoll, je nachdem, wie gut der junge Mensch allein zurechtkommt."

Zusammen mit seiner Mentorin plante Ben Müller seine nächsten Schritte nach der Haftentlassung unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation. Es ging darum, realistische Ziele zu setzen: dem jungen Mann war für seine Perspektivplanung zuerst sehr wichtig, eine eigene Wohnung zu haben. Schnell wurde aber deutlich, dass dies ohne Anstellung schwierig werden würde und er zudem die Möglichkeit hatte, bei seiner Großmutter zu wohnen. Damit rückten andere Ziele in den Vordergrund – die Abschlussprüfung und die Arbeitssuche. "Dann kann ich bei der Wohnungssuche direkt einen Arbeitsvertrag vorlegen."

Ben Müller ist mittlerweile zuversichtlich, dass er gute Voraussetzungen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden. "Ich habe ursprünglich die Schule abgebrochen. Mir war es früher immer wichtig, Geld zu bekommen, das ging aber alles nicht schnell genug und reichte nicht. Darüber bin ich dann irgendwie ins Kriminelle abgerutscht. Meinen Realschulabschluss und die Ausbildungen habe ich erst im Gefängnis gemacht – versprochen habe ich mir davon am Anfang gar nichts. Nach und nach habe ich aber kapiert, dass ich auch auf legalem Wege eine Chance habe, eine Karriere zu machen und Geld zu verdienen." Mit Blick auf seinen Alltag berichtet er, dass er relativ offen damit umgeht, im Gefängnis gewesen zu sein. "Ich binde das jetzt nicht jedem sofort auf die Nase, klar, aber ich habe auch noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, wenn ich davon erzähle." Ihm ist bewusst, dass es ein sensibles Thema ist, trotzdem stellt er immer wieder fest, "dass die Leute sogar überrascht sind, was ich alles im Gefängnis an Ausbildungen gemacht habe. Ich stelle dann aber auch meine Ausbildung in den Vordergrund und weniger, warum ich im Gefängnis gewesen bin."

"Ich sehe es als eine unserer Aufgaben, Perspektiven auszuarbeiten." – Katalin Wimhoff, Mentorin ArJuS


Katalin Wimhoff erzählt im Video-Interview, was ihr als Mentorin im ArJuS-Programm bei der Unterstützung von Mentees wichtig ist.

Maßgeschneiderte Unterstützung durch ArJuS

Im Mittelpunkt des Programms stehen der Mensch und seine Individualität. Dies zeigt sich nicht nur im Ansatz, sondern auch in der Auswahl der Teilnehmenden. Lina Schneider ist in ihren Dreißigern und hat die letzten fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Auch wenn sich das Programm primär an junge Menschen im Jugendstrafvollzug richtet, haben Lutz Klein und sein Team sich nach Erhalt der Bewerbung von Lina Schneider entschlossen, ein Betreuungsverhältnis zu stiften: "Wenn eine Anfrage kommt, von jemanden, der das will, dann machen wir das", erklärt Lutz Klein. Lina Schneider wird ebenfalls von der Mentorin Katalin Wimhoff unterstützt. "Ich habe selten zwei Mentees gleichzeitig. Da beide sehr selbstständig sind, funktioniert das aber problemlos".

Zielsetzung von Lina Schneider war ein neues Leben in einem neuen Umfeld zu starten: "Ich habe mir gesagt jetzt kommt ein neuer Lebensabschnitt: reset und neu". Die junge Frau hat mehrere Haftzeiten hinter sich. Sie beurteilt es selbst folgendermaßen: "Es geht schon schnell, dass man wieder in die falsche Richtung läuft, wenn man ganz alleine dasteht. (…) Für mich war das nicht so, dadurch, dass ich die Unterstützung über ArJuS hatte". Lina Schneider hat ihre Ausbildung zur Köchin ebenfalls während ihrer Haftzeit absolviert und diese als Innungsbeste abgeschlossen. Gute Voraussetzungen, um eine Stelle zu finden – es bestand jedoch die Schwierigkeit, aus dem Gefängnis heraus elektronische Bewerbungen zu verschicken, denn in der Vollzugsanstalt ist der Zugang zu Computern eingeschränkt. Für Katalin Wimhoff ist dieser Umstand nicht neu, sie hat für diesen Fall einen Ansatz entwickelt: Lina Schneider formulierte die Bewerbungen vor und die Mentorin verschickte diese dann über ihren eigenen Computer. Dafür hatten die beiden eigens ein E-Mail-Konto eingerichtet.

"Es gibt Haftentlassene, die auch ‚draußen‘ ohne Weiteres keinen Zugang zu einem entsprechenden Endgerät haben, um digitale Bewerbungen zu verschicken.", berichtet Lutz Klein. "Es gibt zwar Möglichkeiten, wie die Computer in der Agentur für Arbeit – das bedeutet aber, dass die jungen Leute dann an deren Öffnungszeiten gebunden sind und auch keine guten Bedingungen haben, um ruhig und konzentriert zu arbeiten." In einigen Fällen gibt es mittlerweile für das ArJuS-Programm die Möglichkeit, über den Fliednerverein Rockenberg kleinere Anschaffungen vorzunehmen, beispielsweise einen gebrauchten Laptop für die Mentees. Auch Darlehen, zum Beispiel für eine Wohnungskaution, sind unter bestimmten Umständen möglich.

Im Fall von Lina Schneider war die Bewerbung aus dem Gefängnis heraus ein Erfolg. "Ich habe beim Vorstellungsgespräch auch gesagt, dass ich gerade aus dem Gefängnis entlassen worden bin.", erzählt sie. "Wenn es später rauskommt, ist es auch blöd. Dann ist das Vertrauen missbraucht zum Arbeitgeber. Wenn ich jemanden einstellen würde und später das erfahren, wäre ich auch sauer, wenn er nichts sagt."

So gut wie jetzt waren meine Chancen noch nicht: Gute Ausbildung, viel Unterstützung, eine Wohnung ist da. Da bin ich auch stolz drauf. – Lina Schneider, Mentee ArJuS

 

Auch in Bezug auf ihre Freizeit hat sie gute Aussichten. Im Strafvollzug spielte sie Volleyball und ihre Sportlehrerin im Gefängnis hat ihr einen Kontakt vermittelt. Solche Aktivitäten halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ArJuS für sehr wichtig, deswegen unterstützen sie auch hierbei; bei Bedarf der Haftentlassenen können etwa die Vereinsbeiträge übernommen werden. Durch Sport begegnen die jungen Frauen und Männer nicht nur neuen Menschen, wie Lina Schneider hofft, sondern es können auch neue Kompetenzen entdeckt und entwickelt werden.

Katalin Wimhoff im Gespräch mit Ben Müller. Foto: Redaktion überaus

Ben Müller und Lina Schneider blicken zuversichtlich in ihre Zukunft und zählen weiterhin auf die Unterstützung durch das Programm. "So gut wie jetzt waren meine Chancen noch nicht: Gute Ausbildung, viel Unterstützung, eine Wohnung ist da. Da bin ich auch stolz drauf.", sagt Lina Schneider dazu. Ben Müller urteilt: "Ich würde das Programm sofort empfehlen, wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist, wie ich es war. Eigentlich ist mir sogar aufgefallen, dass es eine Menge Leute in meiner Altersgruppe gibt, die so eine Teilnahme am Programm gut gebrauchen könnten – auch, wenn die nicht im Gefängnis waren."

Verminderung von Rückfallgefahren und Haftkosten – Verbesserung der Perspektiven

Das Programm fasst sich selbst mit den Worten zusammen: ArJuS ist Lobby für die Interessen der Haftentlassenen, soweit diese legitim sind. Durch das ArJuS-Programm gewinnen die sozialen Empfangsräume jedenfalls dank der zugeordneten Mentorinnen und Mentoren verlässliche Ansprechpartnerinnen und -partner nach der Haftentlassung.

Der Lohn für die Mentorinnen und Mentoren selbst besteht darin, dass sie einer sehr abwechslungsreichen Tätigkeit nachgehen, die Einblicke in ansonsten für viele verborgene "andere" soziale Welten ermöglicht. Das Mentoring als Form offenkundig sinnvoller tertiärer Prävention hat auch zunehmend Anerkennung bekommen; durch kooperierende Institutionen, vor allem durch das hessische Ministerium der Justiz als Auftraggeber, aber auch durch die Mentees selbst. Wenn der Anspruch, strafbares Verhalten so weit als möglich zu verhindern, optimal umgesetzt werden soll, braucht es insgesamt Bürgerinnen und Bürger mit Begabung zu angemessener Urteilsbildung. Personen, die etwas für den Respekt und die Wiedergutmachung zu Gunsten der Opfer von Straftaten tun. Aber auch solche, die aktiv für Resozialisierung Straffälliger eintreten.

Die kumulierten Beobachtungen der Fallverläufe sprechen für den Abbau von Rückfallgefahren, zumindest für eine Reduzierung erneuter Inhaftierungen und damit auch für eine Verminderung von Haftkosten. Junge Menschen wie Ben Müller finden eine Perspektive und setzen sich neue Ziele auf einem legalen Weg: "Mein Traum ist es, mal ein eigenes Unternehmen zu führen oder in einem Unternehmen Führungsverantwortung zu haben und dann andere Leute ‚an der Hand zu nehmen‘ und ihnen zu helfen, ihr Potential auszuschöpfen. Es wäre schön, wenn ich ihnen die Chance geben kann, die ich bekommen habe".

"Es ist eine wertvolle Arbeit für eine Klientel, die nicht viele Fürsprecher hat." – Katalin Wimhoff, Mentorin ArJuS


Im Video-Interview spricht Katalin Wimhoff darüber, warum ihr die Tätigkeit als Mentorin am Herzen liegt und was sie daraus für ihr eigenes Leben mitnimmt.

  • 1Die Namen der Mentees im ArJuS-Programm wurden in diesem Beitrag geändert, um ihre Anonymität zu schützen.
  • 2Statista (2021): Anzahl der Gefangenen im Jugendstrafvollzug in Deutschland nach Bundesländern (Stand: 31. März 2021). Online verfügbar (zuletzt abgerufen: 05.05.2022)
  • 3Vgl. Jehle, J.-M. et al. (2021): Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.): Berlin.

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