01.03.2024 | Redaktion | BMFSFJ
Kinder- und Jugendbeteiligung stärken
Zukunftspaket fördert junge Projektideen bundesweit
Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind junge Menschen unter 27 Jahren eingeladen, eigene Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Ziel des Programms ist es, Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Seit dem 22. Februar können junge Menschen gemeinsam mit einem Träger – zum Beispiel einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – Anträge bei der Servicestelle "Das Zukunftspaket" einreichen.
Durch Mitgestaltungsmöglichkeiten lernen junge Menschen die Grundregeln des demokratischen Miteinanders, gleichzeitig fördert Beteiligung den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bietet Innovationspotenziale. Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt jungen Menschen Raum für Teilhabe und Engagement. Noch stärker als im Vorjahr stellt das Programm die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt. In Eigenregie planen und verwirklichen sie Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit. Beratung bietet die Servicestelle "Das Zukunftspaket", die Anträge stellen die jungen Menschen gemeinsam mit einem lokalen Träger.
Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantwortet das Beratungsteam der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Hier wird erklärt, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten. Anschließend stellt der Träger den Förderantrag.
Erste Antragsphase läuft bereits
Am 22. Februar begann die erste Antragsphase, in der 70 Prozent der Gesamtmittel nach Länderkontingenten zur Verfügung gestellt werden. Förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs bewilligt, bis das jeweilige Bundeslandkontingent ausgeschöpft ist. Abgelehnte Projekte können in der zweiten Antragsphase, die ab dem 15. April beginnt und in der die Länderkontingentierung aufgehoben ist, erneut beantragt werden. Die Laufzeit des Zukunftspakets endet am 31. Dezember 2024. Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.