25.02.2020 | KJS NRW | Redaktion
SGB VIII-Reform (be)trifft Jugendsozialarbeit
Katholische Jugendsozialarbeit zum Beteiligungsprozess zur Reform des SGB VIII
Nach dem Abschluss des Beteiligungsprozesses "Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" geht die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts nun in ihre entscheidende Phase. Der entsprechende Referentenentwurf soll im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt werden. Über die Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses und die zu erwartenden Veränderungen für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit informiert die Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen in ihrem aktuellen Newsletter.
Bild: Startseite des BMFSFJ-Portals
Im Vorfeld der SGB-VIII-Reform haben sich Expertinnen und Experten mit der Frage nach notwendigen Verbesserungen für junge Menschen und ihre Familien beschäftigt.
Diese Fachleute, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe tätig sind, haben in verschiedenen Formaten über Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Der Abschlussbericht zeichnet das Meinungsbild nach, das im Rahmen des Beteiliungsprozesses gewonnen werden konnte und schafft damit die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir dürfen gespannt sein, welche und wie die Ergebnisse des Prozesses sich im Gesetzentwurf wiederfinden lassen. Stefan Ewers, Geschäftsführer KJS NRW
Andrea Pingel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) geht der Frage nach, ob es mit der Reform tatsächlich gelingen wird, zukünftig alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu fördern und ihre Rechte zu stärken, und was hat dies mit der Jugendsozialarbeit zu tun hat. Die Erfahrung zeige, dass bisherige Reformversuche stets unter einem hohen Spardruck der Länder standen. Damit waren sie zumindest geeignet, grundsätzliche Errungenschaften der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere individuelle Rechtsansprüche junger Menschen und ihrer Familien – zu unterlaufen. Zu den Wünschen der Katholischen Jugendsozialarbeit an das neue SGB VIII gehört darum, dass Kommunen und Kreise in die Lage versetzt werden eine Infrastruktur anbieten zu können, die es ermöglicht, die Angebote der Jugendsozialarbeit auszuweiten. Das bezieht sich auf infrastrukturelle Leistungen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Dazu sollte die Festschreibung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe kommen.
Gegen Diskriminierung und Exklusion in Bildung und Arbeitswelt
Im Rahmen der Reform fordert die BAG KJS, noch bestehende Zugangsbeschränkungen oder Barrieren für den § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit zu überwinden. Die Ansprüche der jungen Menschen auf bedarfsgerechte, inklusive Förderung in der Schule, beim Übergang in die Arbeitswelt und in das Erwachsenenleben sowie während der Ausbildung sollten so gestärkt werden, dass sie allen jungen Menschen – auch denjenigen mit einer körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung – zuverlässig zur Verfügung stehen. Damit dies nachhaltig gelingen kann, müsse die Jugendhilfe zukünftig stärker finanziell und personell in die Jugendsozialarbeit investieren. Teilhabe, Befähigung und Inklusion wären dann nicht nur die zentralen Herausforderungen, sondern auch handlungsleitende Prinzipien einer inklusiven Jugendsozialarbeit, die für junge Menschen und deren eigenen Weg in ihre Zukunft einsteht.
Weitere Informationen
- KJS NRW: jugendsozialarbeit aktuell Nr. 183
Unter der Überschrift "SGB VIII-Reform (be)trifft Jugendsozialarbeit" nimmt Andrea Pingel von der BAG KJS Stellung zum Beratungsprozess zur Reform der Sozialgesetzbuches VIII.
- BMFSFJ: Website zum Beratungsprozess
Die Website ermöglicht einen Überblick zum Beteiligungs- und Beratungsprozess. Unter anderem sind der Abschlussbericht sowie alle Stellungnahmen und Positionspapiere zum Download bereitgestellt.