12.09.2019 | Redaktion | BMAS
Broschüre zur Ausbildungsförderung
BMAS infomiert über Änderungen bei Ausbildungsförderung und Übergang
Über aktuelle Änderungen in den Bereichen der Ausbildungsförderung und des Übergangs von der Schule in die Ausbildung informiert eine soeben erschienene Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zu den aktuellen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen zählen die Verstetigung der Assistieren Ausbildung, die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen und ein erleichterter Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer.
Titelseite der BMAS-Broschüre
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll das bislang befristete Instrument der Assistierten Ausbildung zunächst um zwei Jahre verlängert und weiter ausgebaut werden. Das Ministerium entwickelt derzeit ein Konzept für die Weiterentwicklung, das unter anderem die "Glättung" paralleler Strukturen bei der ausbildungsbegleitenden Phase der Assistierten Ausbildung und den ausbildungsbegleitenden Hilfen beinhaltet. Gleichzeitig soll die Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld weiter ermöglicht werden.
Neu: Servicestelle für Jugendberufsagenturen mit Info-Portal
Ebenfalls weiterentwickelt werden soll die rechtskreisübergreifende Kooperation in Jugendberufsagenturen. Die Einführung einer Servicestelle für Jugendberufsagenturen mit einem Info-Portal www.jugendberufsagentur.info wird noch in diesem Jahr erfolgen. Die Servicestelle soll eine koordinierende Funktion und die Rolle des Ansprechpartners für die verschiedenen Träger in den im Bundesgebiet verteilten Jugendberufsagenturen übernehmen, Arbeitsmaterialien bereitstellen und den Austausch über Best-Practice-Ansätze ermöglichen.
Im Bereich der Ausbildungsförderung wurde zum einen der Zugang für Ausländerinnen und Ausländer zu Fördermaßnahmen einschließlich der Berufsvorbereitung bereits deutlich erleichtert. Dazu wurden entscheidende Vorgaben nach dem Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch grundlegend neu geregelt, vereinfacht und ausgeweitet. Zum anderen wurden die Bedarfssätze und Freibeträge bei der Berufsausbildungsbeihilfe und dem Ausbildungsgeld im SGB III erhöht, um so eine gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung sicherzustellen.