19.06.2019 | Redaktion | Deutscher Bundestag
Ausländern den Zugang zu Ausbildung oder BVB erleichtern
Bundesregierung legt Entwurf für Beschäftigungsfördergesetz vor
Der Gesetzentwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sieht vor, Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Förderung einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung nach dem SGB II und SGB III zu vereinfachen. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden. Mit dem Gesetz sollen vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen.
Die Bundesregierung plant außerdem, mit Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) den Lebensunterhalt von Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung absolvieren, besser abzusichern. Weiterhin werden die Grundleistungen des AsylbLG neu berechnet, und es wird eine neue Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften eingeführt. Bisher werden nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht allerdings vielen nicht offen – sie fallen in eine “Förderlücke” und brechen oft ihre Ausbildung ab. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese Situation beenden.