27.06.2019 | Redaktion | BMAS
Erklärfilm Nationaler Aktionsplan Integration
Wie gelingt die Integration von Zuwanderen in den Arbeitsmarkt?
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den breitangelegten Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis sowie den Migrantenorganisationen. Nach Auffassung des Ministeriums müssen auch bewährte Maßnahmen zur Integration überdacht und angepasst werden, damit Deutschland in Zukunft weiterhin erfolgreich sein kann und der Zusammenhalt gestärkt wird. Ein Erklärfilm zeigt, wie der Nationale Aktionsplan helfen kann, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu verbessern.
Startbild des Erklärfilms zum Nationalen Aktionsplan Integration. Bild: BMAS
Die besondere Bedeutung, die der Arbeitsmarkt bei der Integration von Zuwandererinnen und Zuwanderern spielt, betonten der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, bei einer Veranstaltung im Bundeskanzleramt Ende Mai. Dort starteten sie das Themenforum "Integration in den Arbeitsmarkt" des BMAS innerhalb des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I). Arbeitsmarkt- und Migrations-Expertinnen und -Experten sollen in sechs thematischen Feldern über substantielle Lösungen für die aktuellen Fragen von Zuwanderung und Arbeitsmarkt diskutieren. Die Ergebnisse werden bis Frühjahr 2020 vorgelegt und auf einem Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin präsentiert.
Ausbildungsförderung öffnen
Eine berufliche Ausbildung ist für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt in Deutschland wichtig. Zuwanderinnen und Zuwanderer erwerben aber seltener einen beruflichen Abschluss. Daher wird die Ausbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit weiter für Ausländerinnen und Ausländer geöffnet, damit die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung unterstützt werden können. Auch die Mobilität junger Menschen in Europa zum Zweck einer beruflichen Ausbildung in Deutschland kann so gefördert werden.