28.10.2022 | Redaktion | IAB
Wirkungen von SGB-II-Sanktionen
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wertete Studien aus
Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II können einen beschleunigten Übergang in Beschäftigung bewirken. Bei Pflichtverletzungen, die über Meldeversäumnisse hinausgehen, können sie jedoch längerfristig nachteilige Folgen haben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wertete Forschungsergebnisse aus, die zeigen: Es kann zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen – etwa zu einer Verschlechterung der psychischen Verfassung der Betroffenen, aber auch zum Abbruch des Kontakts zu den Jobcentern oder zum Vertrauensverlust gegenüber den Beratungskräften.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen oder fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Das Moratorium gilt bis zum Juli 2023.
Einige Studien haben untersucht, welche Personengruppen häufiger oder weniger häufig von Sanktionen betroffen sind. Dabei wird deutlich, dass Frauen weit seltener sanktioniert werden als Männer. Unter 25-Jährige sind zudem häufiger betroffen als Ältere. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden seltener sanktioniert als deutsche Staatsbürger und weniger Gebildete häufiger als höher Gebildete. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig. So können etwa Kinderbetreuungspflichten dazu führen, dass bestimmte gesetzlich geregelte Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen werden können, was zum Teil für die Unterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich ist.
Reform der Sanktionen
Die Analyse des IAB zieht aus den Forschungsergebnissen nicht den Schluss, dass SGB-II-Sanktionen abgeschafft werden sollten. Eine Reform der Sanktionen könnte aber sicherstellen, dass die Anreizwirkungen von Sanktionen erhalten bleiben, während zugleich sehr starke Einschränkungen der Lebensverhältnisse vermieden werden: "Dadurch sollten Sanktionen (…) zu einer nachhaltigeren Arbeitsmarktintegration beitragen." Die Autorinnen und Autoren befürworten bei Sanktionen für erste Pflichtverletzungen eine verlängerte Sanktionsdauer statt eines höheren Kürzungsbetrages. Außerdem könnten sich Sanktionen auf die gemeinsam mit den Betroffenen vereinbarten Fördermaßnahmen beziehen: Als Pflichtverletzung könnte dann die Verweigerung oder der Abbruch eben dieser Maßnahmen gelten.
Weitere Informationen
- IAB: Forschungsbericht 17/2022 (PDF)
In der Reihe "IAB-Forschungsberichte" werden empirische Analysen und Projektberichte größeren Umfangs publiziert - vielfach mit stark daten- und methodenbezogenen Inhalten.