25.07.2017 | Redaktion | PM Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Verschärfte Sanktionsregelung abschaffen

Wer jünger ist als 25 Jahre, soll im SGB II nicht schlechter gestellt sein

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert die politisch Verantwortlichen auf, die verschärfte Sanktionsregelung im SGB II für unter 25-Jährige abzuschaffen. Die aktuelle Rechtslage könne in letzter Konsequenz für junge Menschen zu einem Abrutschen in die Schattenwirtschaft oder Wohnungslosigkeit führen. Eine gelingende Integration in Ausbildung und Arbeit brauche individuelle, langfristige und verlässliche Begleitung und Betreuung der jungen Menschen. Integration und Teilhabe seien nicht mittels finanzieller Repressionen zu erreichen.

Schriftzug Jobcenter und Teile des Logos der Arbeitsagentur
Für Leistungen nach SGB II sind die Jobcenter zuständig. Bild: Fotolia

Seit dem 01.01.2017 gilt für unter 25-Jährige, dass bereits die zweite Pflichtverletzung zum vollständigen Wegfall der Leistung, auch der Kosten für Heizung und Wohnung, führen kann. Der Kooperationsbund Jugendsozialarbeit bezieht sich in seinem aktuellen Zwischenruf auf Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit. Danach waren die häufigsten Sanktionsgründe Meldeversäumnisse, die zweithäufigsten waren Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen.

Erst danach spielte die Weigerung, eine Ausbildung oder Arbeit anzunehmen, eine Rolle. „Die am häufigsten sanktionierten Personen sind somit Menschen, die nicht mutwillig einen Sanktionstatbestand erfüllen, sondern einen Termin verwechselt oder die Post des Jobcenters falsch verstanden haben, beziehungsweise nicht in der Lage waren, das Geschriebene richtig zu verstehen.“, folgert der Kooperationsverband.

"Integration und Teilhabe sind nicht mittels finanzieller Repressionen zu erreichen."

 

Die Sanktionsregelungen in der heutigen Form wurden mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 01.01.2005 eingeführt. Sanktionen sollen als Druckmittel und Anreiz bewirken, dass ALG-II Bezieherinnen und Bezieher ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Dabei hat der Gesetzgeber die Sanktionsregeln für die Unter-25-Jährigen (U25) strenger ausgestaltet als für die Über-25-Jährigen. Der Kooperationsverbund berichtet, dass die Sanktionsvorschriften keine Einzelfallentscheidungen der SGB-II-Träger (Jobcenter) vorsehen. Um die jeweilige Behörde von der Befassung mit dem Einzelfall zu entbinden, erfolge die Entscheidungen zu Sanktionen und die Festlegung des Umfangs als Automatismus.

In letzter Konsequenz, so der Kooperationsverbund, berge die aktuelle Rechtslage das Risiko, dass umfassende Sanktionierungen für viele junge Menschen zu einem Abdriften in Wohnungslosigkeit und zu einer Verschärfung prekärer Lebensverhältnisse führen. Vor allem der Entzug der Leistungen für die Unterkunft macht nach Auffassung des Kooperationsverbunds deutlich, dass die Sanktionsvorschriften sich nicht auf die Förderung der Eingliederung in Arbeit beschränken. Die Sanktionsvorschriften des SGB II hätten sich von dem Hilfegedanken vollständig gelöst.

„Eine gelingende Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit braucht individuelle, langfristige und verlässliche Begleitung und Betreuung.“

 

Die verschärfte Sanktionierung junger Menschen ist nach Auffassung des Kooperationsverbundes weder aus pädagogischer noch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll und zielführend. Die Mitglieder sprechen sich darum für Regeln aus, die sehr einschneidende Leistungsminderungen vermeiden, aber Anreize zur Arbeitssuche aufrechterhalten. Die Sonderregelungen für U25 könnten abgeschafft werden. So würde für alle Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung bei der ersten Pflichtverletzung eine Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent erfolgen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert die politisch Verantwortlichen auf, die verschärften Sanktionsregeln für unter 25-Jährige in der nächsten Legislaturperiode abzuschaffen.