17.08.2023 | Redaktion | Deutsches Institut für
Stagnation bei Inklusion bemängelt
Kritik an Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. "Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten nicht festzustellen", erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention. Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen habe trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen. Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland.
Hauptgebäude des Palais des Nations in Genf Bild: Alwaysthinkwisely/
WikipediaAnlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung Deutschlands in Genf kritisiert die Monitoring-Stelle, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention habe in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten spürbar an Gewicht verloren. Ende August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu der Staatenprüfung im Palais des Nations in Genf hat die Monitoring-Stelle einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. "Hier fehlt es an der notwendigen menschenrechtlich gebotenen politischen Priorisierung", heißt es im Bericht.