06.03.2017 | Redaktion
Soziale Kompetenz und Berufsausbildung
BMWi fördert Projekte für Azubis und Ausbildungspersonal
Azubis und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder sollen in ihrer sozialen Kompetenz gestärkt werden. Das gilt besonders für die Integration von Flüchtlingen. Dieses Ziel will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die Förderung entsprechender Projekte erreichen. Bewerbungen für die Jahre 2017 und 2018 können jeweils bis zum 30. Juni abgegeben werden.
Das duale System der beruflichen Bildung in Deutschland ermöglicht Jugendlichen eine breit angelegte berufliche Qualifikation und sichert den Unternehmen die Fachkräfte von morgen. Für die Unternehmen spielen neben den Fachkenntnissen auch die Potenziale der Auszubildenden im Bereich der sozialen Kompetenz eine entscheidende Rolle. Dazu gehört zum Beispiel die Fähigkeit, andere Menschen zu verstehen, zu respektieren und zu akzeptieren (einschließlich interkultureller Kompetenz), sich sozialadäquat und situationsangemessen zu verhalten und auf die Belange anderer einzugehen (Kundenorientierung). Dazu kommen Teamfähigkeit, Motivation, Selbstmanagement, Konfliktbewältigung sowie die Fähigkeit, mit Enttäuschungen und Frustrationen umgehen zu können.
Die Stärkung der sozialen Kompetenz zählt zu den Pflichtausbildungsinhalten aller modernen dualen Berufe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Qualität der Ausbildung und trägt zur Verhinderung vorzeitiger Vertragslösungen bei. So wird der Verlust von Ressourcen in den Unternehmen vermieden und die Übernahmechancen für die Azubis nach Ende der Ausbildung erhöhen sich. Im Zusammenhang mit der steigenden Digitalisierung in den Unternehmen, dem Einsatz neuer Technologien, zunehmender Projektarbeit und verstärktem Bedarf an Kommunikation, nimmt nach Auffassung des BMWi auch die Bedeutung ausreichender sozialer Kompetenz zu.
Mit der Förderung der sozialen Kompetenz in der Ausbildung will das BMWi darüber hinaus einen Beitrag zur Gesamtstrategie der Bundesregierung leisten, die die Bündelung und Weiterentwicklung der Demokratieförderung und der Extremismusprävention zum Ziel hat. Dabei spielt die Überlegung eine Rolle, dass junge Menschen, die sozial kompetent behandelt werden und selbst handeln können, sich in ihrem beruflichen und privaten Umfeld anerkannt und geschätzt fühlen und deshalb weniger anfällig sind für die falschen Versprechen von extremistischen Gruppen.
Informationen zum Verfahren
- *Fristen*
Projekte zur Stärkung der sozialen Kompetenz in der dualen Ausbildung werden seit dem vergangenen Herbst gefördert. Anträge für die Jahre 2017 und 2018 können jeweils bis zum 30. Juni gestellt werden. - *Wer kann sich bewerben, wer ist antragsberechtigt?*
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kammern, Verbände der Wirtschaft, Berufsschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Migrantenorganisationen. Jeder Antragssteller muss Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Ausbildung haben. - *Was wird gefördert?*
Gefördert werden Projekte zur Stärkung der sozialen Kompetenz von Jugendlichen, die eine betriebliche Ausbildung beginnen beziehungsweise sich bereits in einer Ausbildung befinden. In enger Kooperation mit dem Ausbildungspersonal und den Auszubildenden sollen neue praxisorientierte Ansätze entwickelt und umgesetzt werden.
Es können vor allem Modellprojekte berücksichtigt werden, die bei einer nachgelagerten Umsetzung besonders praxistauglich und finanzierbar sind. Da die Modellprojekte zu Ergebnissen führen sollen, die für weitere Unternehmen als gute Praxis-Vorbilder dienen können, müssen die Projekte standardisiert dokumentiert werden. Die Laufzeit eines Projektes soll zwölf Monate nicht überschreiten. Eine detaillierte Beschreibung bietet der Ausschreibungstext. - *Informationen zum Verfahren*
Das Förderverfahren ist in einen Ideenwettbewerb und ein Antragsverfahren gegliedert. - *Ideenwettbewerb*
Für die Ideenskizze sollen auf maximal fünf DinA4-Seiten insbesondere das Konzept (unter anderem Kurzbeschreibung, Zielsetzung, Zielgruppe, inhaltliche Ansätze, geplantes Format), Überlegungen für die Umsetzung sowie den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Realisierung, der voraussichtliche Umfang der Projektkosten und der Zuwendungsbedarf beschrieben werden.
Die Bewertung übernimmt ein Expertenkreis mit Vertreterinnen und Vertretern insbesondere aus Wirtschaft und Wissenschaft das BMWi. Die Bewertung der eingereichten Ideenskizzen erfolgt spätestens zwei Monate nach der Einreichung.
- *Antragsverfahren*
In der zweiten Stufe werden die Teilnehmer mit positiv bewerteten Ideenskizzen aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen schriftlichen Förderantrag vorzulegen. Über die Förderung entscheidet das BMWi auf Vorschlag des Expertenkreises mit Vertreterinnen und Vertretern insbesondere aus Wirtschaft und Wissenschaft nach pflichtgemäßem Ermessen. Jeder Antragssteller kann nur einmal gefördert werden. - *Projektträger und Ansprechpartner für Fragen zur Ausschreibung*
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)