26.03.2020 | Redaktion

Schutzschirm wird begrüßt

Absicherung für soziale Dienstleister, Vereinfachungen bei Grundsicherung

Das vom Bundeskabinett beschlossene Sozialschutz-Paket wird von den Wohlfahrtsverbänden einhellig begrüßt. Es soll soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge vor den Folgen der Coronavirus-Krise bewahren, also schlimmstenfalls vor der Insolvenz. Außerdem enthält das Paket einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung und weiteren existenzsichernden Leistungen. Unverständnis äußern die Verbände nur darüber, dass der Rettungsschirm nicht auch über Mutter- (und Vater-) Kind-Kuren ausgespannt sei.

Bild: Christian Schwier/Adobe Stock

Für soziale Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen, gilt ein Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen nach ihren Möglichkeiten zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen sollen über den Schutzschirm abgesichert werden.

Leistungen nach SGB II und SGB XII sollen vorerst bis zum 30. Juni 2020 schneller und unbürokratischer zugänglich gemacht werden. Dies soll vor allem Menschen unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind, wie etwa Kleinunternehmer und sogenannte "Solo-Selbständige".

"Was jetzt zählt, ist die Solidarität aller." Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland

 

"Es ist ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit unseres Sozialstaats, dass die politisch Verantwortlichen einen breiten Schutzschirm über die soziale Infrastruktur ausspannen", kommentierte Caritas-Präsident Peter Neher die Maßnahmen. Auch Diakonie-Präsident Ulrich Lilie begrüßte den Beschluss: "Was jetzt zählt, ist die Solidarität aller. Die Zusage, die Freie  Wohlfahrt mit einer Garantie von 75 Prozent der entstehenden Kosten mit unter den Corona-Schutzschirm zu nehmen, ist ein wirklich positives Signal.“

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der die Regelungen ebenfalls begrüßte, gibt es allerdings noch "blinde Flecken", etwa im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, bei Mutter-Kind-Kurheimen sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife.

Weitere Informationen

  • Bundesgesetzblatt: Gesetzestext (PDF)
    Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatzund zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)