29.01.2019 | Redaktion
Schutz vor Abschiebung gefordert
Appell der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS)
Ein uneingeschränktes Recht auf Bildung und Ausbildung und den Schutz vor Abschiebung für junge Geflüchtete, die als Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende in Deutschland leben, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). Soziale Integration, Teilhabe, Bildung und Ausbildung junger Schutzsuchender könnten nur gelingen, wenn alle jungen Menschen in Deutschland gleichgestellt und nicht von Rassismus und Abschiebung bedroht seien, heißt es dem Appell an die Bundesregierung und die Verantwortlichen in den Bundesländern.
Das für alle jungen Menschen geltende Recht auf Bildung muss aus Sicht der BAG KJS auch dann gelten, wenn der Aufenthaltsstatus im Einzelfall nicht geklärt ist. Derzeit entscheide aber viel weniger der individuelle Bedarf von Jugendlichen als die mögliche Bleibeperspektive oder der Aufenthaltsstatus über die schulische und berufliche Förderung: "Wir halten diese Unterscheidung für kontraproduktiv und nicht gerechtfertigt, denn Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung, gilt ohne jede Einschränkung für geflüchtete junge Menschen auch in Erstaufnahme- bzw. Landeseinrichtungen."
Unsicherheit und Angst
Die Abschiebung gut integrierter junger Menschen, die gerade den Weg in die Ausbildung eingeschlagen haben, führt - so der Appell - zu großer Unsicherheit und Angst bei den Betroffenen selbst, aber auch zu Fassungslosigkeit und Unverständnis bei den Betrieben, die auf der Suche nach Fachkräften sind. Kontraproduktiv sei es zudem, wenn Ausbildung und Beschäftigung zur einzigen Bleibeperspektive für geduldete junge Menschen werden, die eigentlich eine höhere Schulbildung oder ein Studium anstreben.
Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft unter anderem, jungen Menschen vor und während einer Ausbildung sowie mindestens zwei Jahre im Anschluss einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewähren, berufs- und ausbildungsbegleitende Möglichkeiten der Sprachförderung bedarfsdeckend zur Verfügung zu stellen und als Regelleistungen im SGB II und III zu verankern sowie Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nach SGB III für alle jungen Menschen zu öffnen.