11.03.2020 | Redaktion
Schriftliche Einladung
Bundesagentur will Jugendliche ohne Anschlussperspektive besser informieren
Die Bundesagentur für Arbeit will junge Menschen, die keine konkrete berufliche Anschlussperspektive nach der Schule haben, künftig besser über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Dazu soll ein neuer Paragraph 31a im SGB III die erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung ermöglichen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert, eine schriftliche Einladung und ein Beratungsangebot reiche nicht aus. Nötig sei eine abgestimmte vielfältige Förderstruktur, die sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe umfasst und auch unterjährig Förderangebote ermöglicht.
Dienstgebäude der BA in Nürnberg - Bild: Gina Sanders/
Adobe StockMit dem Gesetzentwurf für den § 31a will die Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für einen großen Datenaustausch zur Lebenssituation junger Menschen im Übergang schaffen. Damit soll es möglich sein, die Unterstützung für Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive auszubauen. Diese werden angeschrieben und über Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur informiert. Die dafür erforderlichen Daten sollen die Länder übermitteln. Die BA geht bundesweit von etwa 30.000 Jugendlichen aus, die kontaktiert werden müssten – darunter auch solche, die in den Jobcentern begleitet und gefördert werden. Mit dieser neuen Aufgabe wird das Arbeitsfeld der Berufsberaterinnen und Berufsberater erweitert. 3,17 Millionen Euro werden für die nötige technische Ausstattung bereitgestellt.
Beratungsangebot verbessern
Völlig offen ist aus Sicht des Kooperationsverbundes, wie die jungen Menschen identifiziert werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit überhaupt anbieten will. Bisher sei nur von einer Informationsverpflichtung die Rede. Die eigentlichen Schwierigkeiten im Übergang forderten aber meist sozialpädagogische Angebote der Begleitung, Beratung und persönlichen Unterstützung. Eine entscheidende Frage ist aus dieser Perspektive: "Sind die Berufsberater_innen darauf vorbereitet, die qualitative Frage, wann ein Jugendhilfeangebot, wann ein Berufsvorbereitungsangebot und wann eine Vermittlungstätigkeit in Ausbildung gefordert ist, zu beantworten?"
"Im Kontext von Jugendberufsagenturen ist eine abgestimmte Maßnahmeplanung zwischen Jobcenter, Jugendhilfe und Agentur wünschenswert."
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sieht es als "dringend geboten", das Beratungsangebot der Berufsberatung zu verbessern, die "Komm-Struktur" aufzubrechen und um "Geh-Strukturen" zu erweitern. Darüber hinaus sollten niedrigschwellige und unterjährig zugängliche Unterstützungsangebote entwickelt und vorgehalten werden, wenn man tatsächlich die Jugendlichen erreichen wolle, die ohne Unterstützung den Weg in die berufliche Ausbildung nicht bewältigen können. Im Kontext von Jugendberufsagenturen sei hier eine abgestimmte Maßnahmeplanung zwischen Jobcenter, Jugendhilfe und Agentur wünschenswert.