23.03.2020 | Redaktion
Maßnahmen weiter finanziert
Bundesagentur für Arbeit unterstützt digitale Lernformen
Die Corona-Epidemie macht auch vor den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht Halt: Die Durchführung aller Angebote in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen wurde von der Bundesregierung und den Ländern untersagt. Nun sicherte die BA den Trägern zu, dass die unterbrochenen Maßnahmen vorerst bis zum 31. März weiter finanziert werden. In Fällen höherer Gewalt ist die Bundesagentur formalrechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet.
Die Zahlung erfolgt "unter dem Vorbehalt einer eventuell späteren möglichen Verrechnung bzw. Rückforderung auf Basis der dann geltenden gesetzlichen Regelungen". Ausgefallene Inhalte können durch eine Komprimierung oder Verlängerung der Maßnahmen aufgeholt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Online-Angebote wie digitale Lernformen e-Learning, Videotelefonie oder virtuelle Klassenzimmer zu nutzen. Diese müssen zielgruppengerecht und im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten datenschutzkonform sein und den Maßnahmeinhalt im Wesentlichen abdecken können.
Die Anwendung alternativer Lernformen kann eine Änderungszulassung der Maßnahme zur Folge haben. Eine solche Änderung muss bei den zuständigen fachkundigen Stellen (FKS) formal beantragt, von ihnen geprüft, zugelassen und dokumentiert werden. Angesichts der Ausnahmesituation sollen die Anforderungen hier aber "eher großzügig und pragmatisch" ausgelegt werden. Damit die Umstellung vom stationären Lernen zum digitalen Lernen zügig erfolgen kann, stellen die FKS die notwendigen Bescheinigungen sofort aus und prüfen erst im Anschluss die technische und methodische Umsetzung.