19.04.2021 | Redaktion | BMAS
Inklusion bei Kammern stärken
Neues Programm fördert Berufsausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
Die Corona-Pandemie verringert die Teilhabechancen von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun das Programm "Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken - InKas" gestartet. Ziel ist es, mehr Menschen mit Schwerbehinderung den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Mit maximal fünf Millionen Euro sollen in einem Zeitraum von drei Jahren gezielte Maßnahmen der Kammern gefördert werden.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Entwicklung und Durchführung von Schulungen zum Einsatz von Nachteilsausgleichen. Mit den Nachteilsausgleichen nach BBiG/HwO sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen berücksichtigt werden. Gefördert wird außerdem der Erwerb der "Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder" (ReZA) durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern in Kammern, die dadurch ihre Beratungskompetenz für Betriebe erweitern sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung ausbilden.
Ein weiterer Bestandteil der Förderung ist die Entwicklung neuer oder die Anpassung bestehender Regelungen für so genannte Fachpraktikerausbildungen. Die Erstellung einer Übersicht über berufsbildende Schulen und deren Inklusionsgestaltung soll dazu beitragen, die Transparenz im Hinblick auf Berufsschulen und Berufsschulklassen für Auszubildende zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin zu erhöhen.
Weitere Informationen
- BMAS: Förderrichtlinie (PDF)
Das Programm "InKas" bezieht sich auf Maßnahmen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammern.