03.04.2023 | Redaktion | BMAS
Gesetzentwurf beschlossen
Kabinett bringt Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung auf den Weg
Eine Ausbildungsgarantie und Verbesserungen bei der Weiterbildungsförderung – das sind die wichtigsten Bestandteile des Gesetzesentwurfes, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Damit will die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erweitern und ergänzen und die Potenziale zur Fachkräftesicherung in Deutschland stärken. Mit der Einführung der Ausbildungsgarantie und eines Qualifizierungsgeldes soll ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Ziel der Ausbildungsgarantie sind die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung. Hierfür werden Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit beziehungsweise der Jobcenter mit neuen gesetzlichen Ansätzen kombiniert. Jungen Menschen soll damit signalisiert werden, dass sie bei eigenen Anstrengungen dabei unterstützt werden, einen Ausbildungsplatz zu finden. Neu ist die Förderung von Berufsorientierungspraktika: Junge Menschen können sich bei Ausbildungsbetrieben über Berufsbilder informieren und Im besten Fall noch im selben Jahr eine Ausbildung beginnen.
Fahrkosten und Unterkunftskosten können übernommen werden. Sollte es nötig sein, dass Jugendliche ihr bisheriges Wohnumfeld für die Ausnahme eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen, können sie einen Mobilitätszuschuss erhalten. Die Regelungen zur Einstiegsqualifizierung werden flexibilisiert. So erhalten mehr junge Menschen die Chance, über dieses Langzeitpraktikum direkt in eine betriebliche Ausbildung zu gelangen. Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnte und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnt, hat einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Neu: Qualifizierungsgeld
Die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter hat zum Ziel, die Fördersystematik planbarer und verlässlicher zu machen, indem die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse jeweils auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben werden. Darüber hinaus wird der Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter für alle Arbeitgeber und Beschäftigte geöffnet. Zielgruppe des neuen Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. Der Betrieb wird von den Lohnzahlungen für die Beschäftigten entlastet, trägt dafür aber die Weiterbildungskosten.