13.02.2024 | Redaktion | BMBF
Gesetz zur Validierung beschlossen
Bundeskabinett beschließt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen erstmals einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes erhalten. Außerdem soll die berufliche Bildung weiter digitalisiert und entbürokratisiert werden. Das hat das Bundeskabinett mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Nicht zuletzt soll das Gesetz zur Inklusion beitragen: Auch Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten erworben haben, können zertifiziert werden.
Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Validierungsverfahren richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Ihnen soll damit ein Weg eröffnet werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt.
Zudem soll das Gesetz die Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung voranbringen. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation.