16.03.2022 | Redaktion
Fragen zu Arbeit und Sozialleistungen
BMAS informiert über Regelungen für ukrainische Geflüchtete
Kann ich in Deutschland Sozialleistungen erhalten? Darf ich in Deutschland arbeiten? An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Job suche? Wie kann ich einen Sprachkurs beantragen? Zu Fragen wie diesen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für ukrainische Geflüchtete Antworten zusammengestellt. Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland erhalten Interessierte darüber hinaus durch Links zu den entsprechenden Ministerien.
Sind Geflüchtete hilfsbedürftig, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, wird dies durch die Behörden als Schutzgesuch gewertet. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Über solche Sachverhalte klärt die Übersicht des Ministeriums ebenso auf wie über die Tatsache, dass die Stellung eines Asylantrags zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen für Vertriebene aus der Ukraine in der Regel nicht erforderlich ist. Auch spezifischere Fragen, etwa für Menschen mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, werden beantwortet. Alle Informationen sind in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.