11.12.2018 | Redaktion
Inklusion erfordert Anpassungsleistungen
DGB fordert verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Es muss mehr Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen in Betrieben geben. Dies ist eine von mehreren Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung hat der DGB in der vergangenen Woche Vorschläge präsentiert, um einen inklusiven Arbeitsmarkt in Deutschland weiter voranzutreiben und damit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gerecht zu werden.
Das Ziel der UN-BRK ist eine barrierefreie Gesellschaft, die von vornherein die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt haben wie Menschen ohne Behinderung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es Anpassungsleistungen der Arbeitswelt wie auch der gesamten Gesellschaft. Hier setzen die Vorschläge und Forderungen des DGB an.
Deutschland muss barrierefreier werden
Neben einer flächendeckenden inklusiven Berufsorientierung und mehr betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung fordert der DGB beispielsweise, Unternehmen stärker anzuhalten, ihre Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen ernst zu nehmen. Außerdem müsse Deutschland barrierefreier werden: Barrieren an Arbeitsplätzen müssen abgebaut werden, gesetzliche Regelungen müssen öffentliche und private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten.
Laut DGB sind Menschen mit Behinderung auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK benachteiligt. Im Jahr 2017 war die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich hoch. Mit seinen Forderungen versucht der DBG die Bundesregierung anzuhalten, die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern.
Weitere Informationen:
- Inklusionsvorschläge des DGB
Die konkreten Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention können hier eingesehen werden.