29.06.2023 | Redaktion | Deutsches Institut für Menschenrechte

Ein weiter Weg zur Inklusion

Institut für Menschenrechte kritisiert segregierte Beschäftigungsverhältnisse

Die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen kann nicht als Teil eines inklusiven Arbeitsmarkts betrachtet werden und darf nicht dazu führen, die Beschäftigten unterhalb des geltenden Mindestlohns zu entlohnen. Dies geht aus einer aktuellen Information der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hervor. Die Monitoring-Stelle kritisiert außerdem eine fehlende Förderung des Übergangs auf den offenen Arbeitsmarkt und das Fehlen regulärer Arbeitsverträge.

Bild: tokatlian/pixabay

Am 12. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt und damit unter anderem eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Dieser Schritt war aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtig und wichtig. Das Gesetz spreche jedoch wesentliche Aspekte nicht an, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ausmachen.

Dass das Institut einen viel grundsätzlicheren Reformbedarf sieht, zeigt eine "Allgemeine Bemerkung" des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Recht auf Arbeit und Beschäftigung nach Artikel 27 der UN-BRK, in der sie Handlungsempfehlungen für die Vertragsstaaten gibt. Diese formuliert, unter welchen Bedingungen Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen als segregiert und daher als nicht zulässig anzusehen sind.

Hindernisse für gesellschaftliche Teilhabe

Das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stößt laut Monitoring-Stelle in Deutschland weiter auf Hindernisse. Dies zeigt sich an weiterhin bestehenden hohen Arbeitslosenquoten, unterdurchschnittlichen Löhnen, mangelnder Zugänglichkeit des Arbeitsumfelds und einer höheren Wahrscheinlichkeit, in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu arbeiten. Noch gravierender werden diese Barrieren, wenn zu einer Behinderung weitere Merkmale beziehungsweise Zuschreibungen wie Alter, biologisches und soziales Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Wohnort hinzukommen.

"Deutschland benötigt dringend mehr inklusive Alternativen für Menschen mit Behinderungen bei Ausbildung und Beruf." - Deutsches Institut für Menschenrechte

 

Deutschland benötigt aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte dringend mehr inklusive Alternativen für Menschen mit Behinderungen bei Ausbildung und Beruf. Die "Allgemeinen Bemerkung" des UN-Ausschusses zeige, dass Deutschland noch ein erhebliches Stück des Weges zu gehen habe, bis von einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gesprochen werden könne. Bund und Länder dürften deshalb nicht nachlassen, bisherige gute Ansätze konsequent weiterzudenken.

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