30.06.2021 | Redaktion
Ausgegrenzt durch Armut?
BAG KJS fordert Recht auf Inklusion für junge Menschen
Für die Stärkung der Rechtsansprüche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Teilhabe, Ausbildung und Wohnen plädiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) in einem "Politikbrief". Der dringende Bedarf von Angeboten und Maßnahmen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit werde im Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" nicht berücksichtigt. Viele junge Menschen könnten aber nur mit niedrigschwelligen Angeboten erreicht und in eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation geführt werden.
Eine Ausbildungsgarantie und eine armutsfeste und teilhabeorientierte Grundsicherung für Jugendliche sehen die Autorinnen und Autoren des Papiers als zwingend erforderlich. Als Gründe führen sie zentrale Ergebnisse des Monitors "Jugendarmut in Deutschland 2020" an: "Armut bedeutet für Jugendliche und junge Erwachsenen zwischen ca. 14 und 26 Jahren das größte Risiko, ausgeschlossen zu werden. Armut steht dauerhaft einer vollständigen Teilhabe im Weg." Eine steigende Jugendarbeitslosigkeit und ein Rückgang der angebotenen Ausbildungsplätze infolge der Corona-Pandemie habe eine weitere "Benachteiligung der Benachteiligten" zur Konsequenz. Zugleich seien über 20 Prozent der Wohnungslosen unter 25 Jahre alt.
Exklusionsrisiken im Bildungssystem
Vor allem ein guter Schulabschluss und die berufliche (Aus-)Bildung im jungen Erwachsenenalter seien eine wichtige Basis für die soziale Teilhabe sowie die Verselbstständigung junger Menschen. Gelinge dies nicht, stiegen im biografischen Verlauf die Exklusionsrisiken im Bildungssystem: "Teilhaben heißt mittendrin zu sein, mitmachen, mitdenken, mitreden und damit das Leben in die eigene Hand zu nehmen. Jede junge Frau*, jeder junge Mann* braucht die Chance, genau das zu tun. Durch die aktuelle Krise sind vor allem junge Menschen von Exklusion bedroht."
"Teilhaben heißt mittendrin zu sein, mitmachen, mitdenken, mitreden und damit das Leben in die eigene Hand zu nehmen." - Aus dem Politikbrief der BAG KJS
Entscheidend für eine gelingende Berufsbiografie sei der Übergang von der Schule in den Beruf. Junge Menschen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Sinne des § 13(1) hätten einen Anspruch auf sozialpädagogische Begleitung zur Überwindung oder Vermeidung von Benachteiligung. Die Angebote am Übergang Schule-Beruf seien zuverlässig und rechtskreisübergreifend in den Kommunen zur Verfügung zu stellen und mit den entsprechenden Angeboten und Leistungen der weiteren Sozialgesetzbücher gegenseitig abzustimmen: "Rechtskreisübergreifendes Zusammenwirken im Sinne einer echten Übergangsbegleitung bedarf nicht nur eines gegenseitigen Kooperationsgebotes - sondern auch einer Änderung der Vorrangregelung im § 10 (3) SGB VIII – erst auf dieser Basis kann zum Beispiel eine Jugendberufsagentur tatsächlich funktionieren."