Ausbildungsrichtlinie - 2.4 Koordinierungsstellen
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
administrative / organisatorische Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Berufsbildungseinrichtungen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Koordinierung
Beschreibung
Gefördert werden Koordinierungsstellen für die Projektträger von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen.
Die Koordinierungsstellen werden bei den Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach § 71 BBiG für die betreffenden Ausbildungsberufe eingerichtet.
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