Ausbildungsrichtlinie - 2.1 - Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsqualität steigern
Beschreibung
Gefördert werden überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger
Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß
§ 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO), die in
Unternehmen und in Bildungseinrichtungen stattfinden können.
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