Ausbildungsrichtlinie - 2.1 - Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

bis Dezember 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/ausbildungsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/ausbildungsrichtlinie-2-1-ueberbetriebliche-ergaenzungslehrgaenge-lg

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern

 

Beschreibung


Gefördert werden überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger
Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß
§ 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO), die in
Unternehmen und in Bildungseinrichtungen stattfinden können.

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