21.12.2021 | Redaktion | f-bb
Impulse für bessere Lernortkooperation
Neue Empfehlungen des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb)
Betriebe, Berufsschulen und andere Bildungseinrichtungen sind gesetzlich zur Lernortkooperation verpflichtet. Auszubildende profitieren davon durch zusätzliche Bildungschancen, die über das Angebot im eigenen betrieblichen Umfeld hinausgehen. Aber auch Betrieben und Berufsschulen bietet die Lernortkooperation einen Mehrwert. Zur Verbesserung der Lernortkooperation, etwa durch einen verstärkten Einsatz digitaler Medien, veröffentlichte das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) nun fünf Empfehlungen.
Der Unterricht wird durch eine gelingende Lernortkooperation praxisorientierter und trägt dazu bei, dass umfassender ausgebildete Nachwuchskräfte aus der Ausbildung hervorgehen. Forschungen der 90er und 2000er Jahre zeigen allerdings, dass die Lernortkooperation in der Regel hinter den Erwartungen der beteiligten Akteure zurückbleibt. So besteht häufig überhaupt kein Kontakt zwischen den Partnern oder lediglich dann, wenn Probleme auftauchen. Zur Verbesserung der Lernortkooperation formulierte das f-bb deshalb folgende Empfehlungen:
1. Persönlichen Kontakt intensivieren und verstetigen
Lehrkräfte sollten betriebliche Strukturen und betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder sollten schulische Strukturen kennen. Das schafft gegenseitiges Verständnis, außerdem stärkt der persönliche Kontakt das Vertrauen und erleichtert die Kontaktaufnahme. Er lässt sich herstellen und verstetigen durch regelmäßige persönliche Treffen, Schul- und Betriebsbesichtigungen, Praktika für Lehrkräfte in Betrieben oder durch Arbeitskreise, zum Beipiel zur Zusammenarbeit in Prüfungsausschüssen.
2. Kooperationsformen schaffen, die als Mehrwert wahrgenommen werden
Das ist insbesondere dann von hoher Bedeutung, wenn betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder für die Lernortkooperation nicht freigestellt werden. Wenn ein klarer Mehrwert, etwa eine Arbeitserleichterung, geschaffen wird, steigt die Motivation zur aktiven Beteiligung. Wurde ein Mehrwert identifiziert, sollte dieser in gemeinsamen Zielvereinbarungen festgehalten werden.
3. Promotoren finden und im Netzwerk integrieren
Aktuell wird das Netzwerk der Lernortkooperation häufig durch Berufsschulen oder Bildungsdienstleister gesteuert. Für diese Rolle prädestiniert sind aber auch größere Betriebe, die etwa als Anbieter von Verbundausbildung auftreten und für eine lernortübergreifende Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben und Berufsschulen offen sind. Mit ihren hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie ihren Lehrwerkstätten können sie einen Mittelpunkt bilden und umfassende Ressourcen für die Lernortkooperation bereitstellen.
4. Digitale Medien einbinden
Beispiele dafür sind digitale Berichtshefte, Klassenbücher und Lernplattformen. Voraussetzung ist, dass Klassenräume zunächst flächendeckend mit digitalen Lernmedien ausgestattet werden und Datenschutzfragen rechtssicher geklärt sind. Kollaborationssysteme für Videokonferenzen und Datenaustausch gilt es zu etablieren, der Aufbau von Lernfabriken ist zu forcieren. Berufsschulen können das finanziell nicht alleine leisten. Helfen könnten (weitere) öffentliche Förderprogramme, etwa der im neuen Koalitionsvertrag benannte Digitalpakt 2.0.
5. Ausbildungskultur mit Fokus auf Digitalisierung etablieren
Wenn neue digitale Technik eingesetzt wird, gilt es das Ausbildungspersonal fortzubilden – diese Fortbildungen können lernortübergreifend organisiert sein und so zur Lernortkooperation beitragen. Lernortübergreifende Projekte und der wechselseitige Know-how-Transfer fördern eine Ausbildungskultur, die den Austausch von Ressourcen unterstützt. Lernorte begreifen sich nicht als Konkurrenten. Es entsteht, getragen von Lernplattformen und modernen Lehr-/Lernkonzepten, eine Ausbildung 4.0.
Die Impulse sind Teil der Publikation "Digital und regional vernetzt – Ansätze zur Optimierung der Lernortkooperationen in der beruflichen Bildung". Sie werden dort mit Beispielen guter Praxis illustriert. Der Leitfaden richtet sich an die Bildungspraxis, insbesondere an Ausbildungsverantwortliche in Betrieben, Lehrkräfte an Berufsschulen, Überbetriebliche Bildungseinrichtungen und Bildungsdienstleister sowie Kammern.