25.10.2019 | Redaktion | BMBF
Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes
Neue Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung
Neben der Mindestvergütung, der Ausweiterung der Teilzeitberufsausbildung und der Stärkung der beruflichen Fortbildung sieht die aktuelle BBiG-Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau vor. Sie enthält auch neue Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung.
Neue Stufen der beruflichen Bildung. Bild: BMBF
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) trat vor fünfzig Jahren, am 1. September 1969, in Kraft. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zu zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich. Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Die aktuelle BBiG-Novelle hatte das Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Nach ihrer heutigen Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag folgt im November ihre Beratung durch den Bundesrat und tritt vorbehaltlich seiner Zustimmung zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) will die Bundesregierung unter anderem den Bezeichnungswildwuchs beenden und transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen. In der höherqualifizierenden Berufsbildung soll es künftig die Abschlüsse Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional geben. Damit soll auch die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung gestärkt werden.
Weitere Themen der BBiG-Novelle sind eine Mindestvergütung für Auszubildende, verbesserte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau.