20.08.2019 | Redaktion | Paritätischer Gesamtverband

Verschlossene Türen

Paritätischer untersuchte soziale Ungleichheit und Auswirkungen auf Teilhabe

Der Abstand zwischen den finanziellen Möglichkeiten reicherer und ärmerer Haushalte ist im Zeitraum zwischen 2003 und 2013 spürbar angestiegen. Die Forschungsstelle des Paritätische Gesamtverbands untersuchte die Folgen dieser Entwicklung für die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und kommt zu dem Ergebnis: Für die Teilhabe, den sozialen Grundbedarf, bleibt immer weniger übrig. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder.

Bild: pandaclub23 | Adobe Stock

Der Befund einer verfestigten und sogar noch wachsenden sozialen Ungleichheit in Deutschland ist nicht neu. Zuletzt bestätigte ihn ein Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung. Doch wie wirkt sich die soziale Ungleichheit für die Kinder aus? Wie viel Geld können die Eltern für ihre Kinder ausgeben? Wie groß ist bei diesen Ausgaben der Abstand der ärmsten Familien zum gesellschaftlichen Durchschnitt? Und welche Auswirkungen hat die soziale Ungleichheit für die Teilhabe und der Entwicklungschancen der Kinder? Diese Fragen standen im Zentrum der Expertise des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Autorinnen und Autoren der Expertise kommen zu einem klaren Ergebnis: Die Effekte der sozialen Ungleichheit auf die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe, die schon andere Studien zeigten, werden aus ihrer Sicht "eindrucksvoll bestätigt". Besonders bei den einkommensschwächsten Familien hat dies drastische Konsequenzen: "Bei diesen Haushalten reichen die Einkommen nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Offenkundig herrschen in diesen Haushalten Mangel und Entbehrung. Dies schlägt sich auch bei den Ausgaben für die Kinder nieder." Ein gleichberechtigtes Aufwachsen sei für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich, Einschränkungen vorprogrammiert. Damit seien auch ihre Entwicklungsperspektiven erheblich beeinträchtigt.

"Die existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche sind fachlich ungenügend ermittelt und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend."

 

Handlungsansätze für ein besseres und gleichberechtigtes Aufwachsen von Kindern müssen laut Expertise "eingebettet sein in eine grundlegende Politik des sozialen Ausgleichs". Vor allem konstatieren die Autorinnen und Autoren deutliche Defizite der derzeitigen Grundsicherungs- und Familienpolitik: "Die existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche sind fachlich ungenügend ermittelt und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend, um Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden."

Als eine zentrale Maßnahme empfiehlt die Expertise die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung könne die bisherigen, nur unzureichend aufeinander abgestimmten Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammenführen und durch eine Leistung auf einem neu zu ermittelnden bedarfsdeckenden Niveau ersetzen. Auf diese Weise könne das Existenzminimum aller Kinder so gesichert werden, dass keine Familie lediglich wegen des Vorhandenseins der Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sei.

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