08.04.2019 | Redaktion | BOP
Geänderte BOF-Richtlinie
Unterstützung für weitere Berufe und erweiterte Zielgruppe
Die geänderte Förderrichtlinie zum Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ unterstützt die Integration in Ausbildung jetzt auch für Berufe über das Handwerk hinaus und für eine erweiterte Zielgruppe.
Bild: BMBF/BOP Fulvio Zanettini
Geflüchtete und Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf, die nicht mehr schulpflichtig sind, können im Rahmen der "Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf ihrem Weg in die Ausbildung gefördert werden.
Während der BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden von einer Bildungsbegleiterin oder einem Bildungsbegleiter individuell unterstützt. BOF-Kurse finden in Lehrwerkstätten und Betrieben statt. Die Betriebsphase ermöglicht den Programmteilnehmenden einen praktischen Einblick in die jeweiligen Ausbildungsberufe.
Die geänderte Förderichtlinie, die seit dem 05. April 2019 gültig ist, unterstützt nun die Integration in Ausbildung für Berufe über das Handwerk hinaus und für eine erweiterte Zielgruppe. Antragsberechtigt sind die Träger von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder vergleichbaren Institutionen. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Anschluss an den BOF-Kurs einen passenden Ausbildungsplatz finden.