04.04.2019 | Redaktion | DVfR

UN-Behindertenrechtskonvention

Vorschläge für Gesetzesänderungen zur weiteren Umsetzung in Deutschland

Vor zehn Jahren trat in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Kraft. Im Vorfeld dieses Jubiläums hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) Vorschläge für Gesetzesänderungen zur weiteren Umsetzung der Konvention vorgestellt.

Bild: Robert Kneschke | Fotolia

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis, deren ehrenamtliche Tätigkeit im Forum der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen dient.

Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland würden die Menschenrechte behinderter Menschen immer wieder missachtet, stellt der Sprecher des Forums, Horst Frehe, fest. Das gelte für die gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit und die Regelungen zu Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen gleichermaßen. Als Beispiel nannte er, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten durch eine notwendige Änderung gesetzlicher Vorgaben zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollten. Auch beim Ende 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz gäbe es erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die nötige Unterstützung mitten in der Gemeinde, statt in Sonderwelten sicherzustellen.

Das FbJJ bezieht sich auf insgesamt 14 Artikel der UN-BRK und macht konkrete Vorschläge, wie die darin verankerten Menschenrechte in deutsches Recht übertragen und verwirklicht werden können.

Dabei geht es unter anderem um

  • die Stärkung der Rechte von Kindern mit Behinderungen,
  • Regelungen für mehr Barrierefreiheit,
  • die Förderung des selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen,
  • die Verwirklichung inklusiver Bildung oder
  • Verbesserungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen.

Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde ist die UN-BRK am 24. März 2009 verbindliches deutsches Recht geworden. Das Forum versteht die Vorschläge als erstes Arbeitsergebnis, das Ende 2019 in einen umfassenderen Gesetzesentwurf zur Verwirklichung der Rechte aus der UN-BRK einfließen soll.

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