09.01.2019 | Redaktion
Arbeitsmarktintegration untersucht
Bundesagentur für Arbeit: Neue Längsschnittuntersuchung zu Flüchtlingen
Wie gut gelingt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Längsschnittuntersuchung entwickelt, um die Arbeitsmarktintegration jener rund 32.500 geflüchteten Menschen, die im Juni 2016 erstmals von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern betreut wurden, statistisch zu beschreiben. Betrachtet wurden dabei Daten zu Arbeitsuche, Leistungsbezug, Förderung und Beschäftigung von Flüchtlingen.
Flüchtlinge nach Art der Förderung im Zeitintervall Grafik: BA
Die Untersuchung umfasst die 18 Monate von Juni 2016 bis Dezember 2017. Sie ist nicht hundertprozentig repräsentativ, weil Faktoren wie die Verteilung der Nationalitäten leicht von einer breitangelegten Querschnittanalyse abweichen, ermöglicht aber nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren verlässliche Aussagen über die Integrationsprozesse im betrachteten Zeitraum. Die Untersuchung wird künftig alle zwölf Monate wiederholt.
Bei der Auswertung zeigte sich: 69 Prozent der Geflüchteten vom Juni 2016 waren zu diesem Zeitpunkt schon arbeitsuchend gemeldet. Von ihnen erhielten bis Ende 2017 80 Prozent eine Förderung der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter (nach SGB III bzw. SGB II) oder besuchten einen Integrations- oder Sprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ende Dezember 2017 waren von den im Juni 2016 arbeitsuchenden Personen 18 Prozent sozialversicherungspflichtig und sechs Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt. Nach Ablauf der 18 Monate wurden von der Gruppe („Kohorte“) des Juni 2016 noch 65 Prozent betreut. 35 Prozent waren im Dezember 2017 nicht mehr bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet.
Nur jede(r) Fünfte in Beschäftigung
Die Personen der untersuchten Kohorte sind zum Großteil unter 25 Jahre alt, zu drei Viertel männlich, meist syrischer, afghanischer, irakischer oder iranischer Staatsangehörigkeit. Knapp ein Drittel von ihnen hatte im Juni 2016 bereits einen Schutzstatus, bei fast 55 Prozent der Personen lief das Asylverfahren damals noch. Am Ende des Beobachtungszeitraumes besaßen 85 Prozent der Betreuten einen Schutzstatus, bei 11 Prozent war das Verfahren noch nicht abgeschlossen, 3 Prozent verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis aus Nicht-Fluchtgründen, 1 Prozent war geduldet. 23 Prozent hatten während der 18 Monate mindestens einmal eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, weitere 2.400 eine geringfügige. Ende Dezember waren 17 Prozent sozialversicherungspflichtig und 5 Prozent geringfügig beschäftigt.