Deutscher Verein | Redaktion
Umsetzung § 16h SGB II
Empfehlungen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Seit 1. August 2016 haben Jobcenter die Aufgabe, junge Menschen zu erreichen, die hilfebedürftig sind, aber keine sozialstaatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür brauchen Jobcenter neue fachliche Konzepte und eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe vor Ort. Mit seinen Empfehlungen wirbt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür, die mit dem § 16h SGB II geschaffene gesetzliche Möglichkeit als Impuls zu nutzen, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen zu verbessern.
Ein Beratungsbus hilft bei der mobilen Arbeit. Bild: Kolpingbildungswerk Münster
Junge Menschen sind schwer erreichbar, wenn eine Passung zwischen ihnen und dem Hilfesystem fehlt oder die Beziehung nicht ausreichend tragfähig ist. Den Jobcentern und der Jugendhilfe ist es in diesen Fällen nicht immer gelungen, ihre Angebote so zu organisieren, dass die betreffenden jungen Menschen diese als Hilfe, Unterstützung und Förderung wahrnehmen und bereit sind, für ihre Entwicklung zu nutzen.
Auf Seiten der jungen Menschen sind es ihre Biografie, ihre Lebenssituation und ihre sozialen Bezüge, die ihnen den Zugang zu den Organisationen und Angeboten erschweren oder ihn verhindern. Sie sind Leistungsberechtigte nach § 16h Abs. 1 SGB II, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zwei Tatbestandvoraussetzungen für sie zutreffen: Sie schaffen es nicht, einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss zu erreichen oder sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und sie lehnen es ab oder versäumen es, Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zu den Empfehlungen, die der Deutsche Verein nun ausgesprochen hat, gehören zum Beispiel persönliche Begleitung und Coaching sowie aufsuchende Sozialarbeit. Eine Grundlage der Empfehlungen sind Erfahrungen aus Projekten der öffentlichen und freien Jugendhilfe mit schwer zu erreichenden jungen Menschen und dem Bundesprogramm RESPEKT, in dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 18 Projekte für diese Zielgruppe gefördert werden.
- Umsetzung des § 16h SGB II (PDF)
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des §16h SGB II – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Verabschiedet vom Präsidium des Vereins am 6. Dezember 2017.
- überaus-Praxisbericht "Respekt - Mach Dein Ding!"
Zu den praktischen Erfahrungen, auf die der Deutsche Verein bei seinen Empfehlungen zurückgreift, gehört das Projekt "Respekt - Mach Dein Ding!" Es zeigt, wie dem Kolping-Bildungswerk in Münster und Coesfeld mit persönlich geprägten, langfristigen Betreuungsbeziehungen, die behutsame und nachhaltige Re-Integration von entkoppelten Jugendlichen gelingt.