07.06.2017 | Redaktion
Förderrichtlinie zur Teilhabeberatung
"Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" wird mit jährlich 58 Millionen Euro gefördert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Förderrichtlinie zur Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Regionale und überregionale Beratungsangebote aus dem gesamten Bundesgebiet können sich auf dieser Grundlage um Fördermittel bewerben. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX) haben Menschen mit drohenden oder vorhandenen Behinderungen ein Recht auf Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Mit den Fördermitteln werden Beratungsangebote unterstützt, die ratsuchenden behinderten Menschen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Diese sollen dazu beitragen, mehr Selbstbestimmung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung zu gewährleisten. Die neue Teilhabeberatung soll insbesondere im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen Information und Orientierung geben, vor allem zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und -leistungen sowie zum Teilhabeprozess und Verfahrensablauf.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erfüllt damit eine Wegweiserfunktion im gegliederten System - sie tritt neben die gesetzlichen Beratungspflichten der Rehabilitationsträger und ergänzt diese. Ein wichtiges Anliegen der Förderung ist es, die Beratung durch Menschen mit Behinderungen oder betroffene Angehörige, das sogenannte Peer Counseling, auszubauen, weil die Betroffenen selbst aus eigenen Erfahrungen heraus gute Kenntnisse über das System haben und diese partnerschaftlich vermitteln können.
Bestehende Beratungsstellen und Interessenten, die ein neues Beratungsangebot einrichten möchten, können auf der Grundlage der Förderrichtlinie Zuwendungen erhalten, zum Beispiel als Zuschüsse zu ihren Personalausgaben für Mitarbeiter und den Ausgaben für Räume, oder bei der Qualifizierung und Weiterbildung unterstützt werden. Beginnend ab dem 1. Januar 2018 für die Dauer von bis zu fünf Jahren stellt der Bund jährlich insgesamt 58 Millionen Euro für die Umsetzung und Förderung der Teilhabeberatung sowie deren Evaluation zur Verfügung.