Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzieller Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsverhältnissen
An wen richtet sich das Angebot?
Firmen und Betriebe, die hessische Personen einstellen, die maximal einen Hauptschulabschluss haben und eine Benachteiligung vorweisen (z.B. schwierige soziale Herkunft, Lese-/Rechtschreibschwäche, Förderschulbesuch, sprachliche Defizite, Fluchthintergrund etc.)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung die Ausbildung von sozial und/oder individuell benachteiligten Menschen in Voll- oder Teilzeit in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen sowie im Bereich der Altenpflegehilfe und Altenpflege.
Es muss sich um ein Ausbildungsverhältnis mit einer Person handeln, die bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HwO oder einer vergleichbaren Regelung verfügt.
Die Benachteiligung muss in geeignetem Maße nachgewiesen werden, entweder durch das dem Antrag beiliegende Formular "Bestätigung der Benachteiligung", welches z.B. von Jobcentern, Sozialarbeitern, Schulen, Handwerkskammern, Ärzten etc. auszufüllen ist, oder durch Nachweise über die Einreise nach Deutschland, Sprachschulen, Förderschulbesuchen, (Lern-)Behinderungen etc.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn schriftlich eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 EUR pro Jahr bzw. 1.000 EUR für das vierte Ausbildungsjahr, maximal jedoch 7.000 EUR.
E-Mail: ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de