Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung,
Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen
An wen richtet sich das Angebot?
Berufsbildungseinrichtungen / ÜBS
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten,
Ausbildungsqualität steigern,
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen
Beschreibung
Zweck der Förderung ist die Ausweitung der Ausbildungskapazität von Kindertageseinrichtungen im Bereich der praktischen Ausbildung, der sogenannten praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (PiA). Diese ist insbesondere aufgrund der zu zahlenden Ausbildungsvergütung sehr kostenintensiv für den Träger. Deshalb können Gemeinden für ihre Träger, die in der PiA ausbilden, Ausbildungspauschalen erhalten, sofern in ihrem Gebiet die Ausbildungskapazität in der praktischen Ausbildung (PiA) mindestens um 25 % gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 angehoben wird. Bei einer Steigerung um mindestens 50 % verdoppelt sich die Pauschale.
Nicht berücksichtig werden können jedoch Arbeitsverhältnisse, für die der Träger durch andere Förderprogramme des Landes oder des Bundes bereits Unterstützung bei den Ausbildungskosten erhält. Entscheidend ist die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse, die am 15. Oktober des Antragsjahres und damit des Schuljahres, für das die Förderung beantragt wird, bestehen. Die erforderlichen Unterlagen müssen von den Trägern bis zum 15. November bei den Gemeinden vorgelegt werden, welche wiederum bis zum 31. Dezember den Antrag der L-Bank vorlegen müssen.