Zuwendungen zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Podologie im Saarland (Förderrichtlinie Podologie)

Fördergebiet

Saarland

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes

Laufzeit

ab Januar 2024

Link zum Internetauftritt

https://www.saarland.de/masfg/DE/home

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen,
Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung


Ziel der Förderung ist die Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung zur Podologin bzw. zum Podologen sowie die Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften im Bereich der medizinischen Fußpflege im Saarland. Zu diesem Zweck werden den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für die Ausbildung zur Podologin und zum Podologen Zuwendungen zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit gewährt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Personal- und Sachkosten der Schulen für Podologie. Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Schulen für Podologie mit Sitz im Saarland.