Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

bis 31. Dezember 2025

Link zum Internetauftritt

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19447&ver=8&val=19447&sg=0&menu=0&vd_back=N

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen,
Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung


Das Land NRW unterstützt staatlich anerkannte Pflegeschulen bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegefachassistentin und zum Pflegefachassistenten.
Die Zuwendung wird in Form der pauschalierten Festbetragsfinanzierung als Zuweisung/Zuschuss gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung je Pflegeschule errechnet sich aus der Anzahl der in den jeweiligen Kursen förderungsfähigen Ausbildungsplätzen pro Monat und der Höhe des pauschalen Förderbetrages.