Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Laufzeit

September 2020 bis August 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/fsj-richtlinie-schleswig-holstein.html

Link zum Internetauftritt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/freiwilligendienste/fsj.html

Handlungsfeld(er)

Berufsorientierung,
Berufsvorbereitung

Was wird angeboten?

Sonstiges: Freiwilliges Soziales Jahr

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche allgemein

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Berufswahlprozess begleiten
Berufspraxis simulieren und üben
Kompetenzen und Potenziale feststellen

 

Beschreibung


Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist eine Möglichkeit für Jugendliche und junge Erwachsene, sich für den weiteren Lebensweg und die Berufswahl zu orientieren. Es soll die Bereitschaft junger Menschen zum sozialen Handeln sowie ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken und weiterentwickeln.
Zuwendungsempfänger bzw. Zuwendungsempfängerinnen sind die nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 sowie nach Abs. 2 JFDG in Schleswig-Holstein zugelassenen Träger.
Gefördert werden die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden im FSJ in Einsatzstellen in Schleswig-Holstein, die mit der Durchführung des FSJ im Zusammenhang stehende Verwaltungstätigkeit der Träger, sowie entstehende Ausgaben nach § 2 Abs. 1 Nummer 3 JFDG. Die Förderung beinhaltet die notwendigen Personal- und Sachkosten.